Forderungseinzug im vorläufiges Verfahren

Wussten Sie, dass…..

…Sie unter Verfahren/Akte ein Haken bei „vorläufiges Verfahren Forderungen einziehen“ setzen können, um diese Einstellung bei der Neuanlage von Forderungen im Zeitraum des vorläufigen Verfahrens automatisch vorzubelegen.