EUWIN-Verbund: Rechtsgrund der „Unerlaubten Handlung“ muss in den Forderungsgrund Wichtiger Hinweis

Anforderung der Gerichte im EUWIN-Verbund (betrifft die Bundesländer: Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Hamburg, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt)  Auf Anforderung einiger Gerichte im EUWIN-Verbund, muss der Rechtsgrund der unerlaubten Handlung zwingend im Grund der Hauptforderung statt in der externen Bemerkung eingetragen werden. Diese Anforderung hat nun der gesamte EUWIN-Verbund übernommen. Als Begründung für diese Anforderung wird angeführt, dass der Rechtsgrund der Unerlaubten Handlung aufgrund der Position der Bemerkungszeile auf dem Tabellenblatt – unterhalb der Unterschrift – nicht in Rechtskraft erwachsen würde. Wir raten Ihnen somit dringend an, soweit dies noch nicht geschehen ist, auf die Winsolvenz-Version 11.8 upzudaten und dort unter Einstellungen / Gericht auf der Registerkarte „Tabellenauszüge II“ im Bereich „Sonstiges“ die neue Option „Art der unerlaubten Handlung in Forderungsgrund übernehmen“ bei dem jeweiligen Gericht einzustellen. Bitte beachten Sie hierbei: Diese Einstellung greift nur für zukünftige Eintragungen. In bereits bestehenden Tabellen, die noch nicht zu Gericht übermittelt wurden, muss der Rechtsgrund der Unerlaubten Handlung manuell in das Feld Forderungsgrund eingetragen werden.    

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Neue Version 11.6.23 im Downloadbereich verfügbar Wichtiger Hinweis

Das Datenbankupdate konnte beim Update auf die Winsolvenz-Version 11.6.22 länger als gewöhnlich dauern. In der Version 11.6.23 wurden ausschließlich Änderungen bezüglich des Datenbankupdates vorgenommen. Das Datenbankupdate sollte jetzt in angemessener Zeitdauer ausgeführt werden. Sollten Sie die Version 11.6.22 bereits erfolgreich aktualisiert haben, ist ein Update auf die Version 11.6.23 nicht erforderlich!

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Buchungssperren aufheben Wichtiger Hinweis zur Winsolvenz Version 11.5.20

Aufhebung von Buchungssperren Wir haben mit der Winsolvenz Version 11.5.20 zum Jahreswechsel – versehentlich – für die SKR 03 bzw. SKR 04 in DATEV® vorhandenen Kontenrahmen ab 2026 existierenden Buchungssperren für die SKR InsO Kontenrahmen in Winsolvenz für jeweils einen IDB-Kontenbereich übernommen. Die EA-Konten für die Schlussrechnung haben keine Buchungssperre. Folgende Kontenbereiche sind betroffen: SKR 03 InsO: 2011 00 bis 2019 00 SKR 04 InsO: 7501 00 bis 7554 00

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Erweiterung bei Standardtexten für die Arten der unerlaubten Handlung i.S.v. § 174 II InsO Wichtiger Hinweis

In Winsolvenz werden drei Standardtexte für die genauere Bezeichnung der unerlaubten Handlung im Sinne von § 174 II InsO ausgeliefert. Die Standardtexte werden verwendet, wenn ein Tabellenauszug erstellt wird und in Winsolvenz unter Gläubiger/Tabelle/Anmeldung bei Setzen der Option „Unerlaubte Handlung“ eine der drei Optionen ausgewählt wird.  Der Text wird dann als Präfix bei der externen Bemerkung zur Forderung eingesteuert, da es bei den drei vordefinierten Gerichtsschnittstellen kein vorgesehenes spezielleres Datenfeld für die Unterscheidung der unerlaubten Handlung gibt.  Bei Bedarf können Sie die Standardtexte in der Kanzlei erweitern. Dafür ist die Anmeldung mit einer Administrator Berechtigung erforderlich (Benutzerrollen „Administrator“ oder „Administrator (ohne Verfahren Löschen) erforderlich.  Bei der Bearbeitung der angemeldeten Forderung können Sie dann die externe Bemerkung zur einzelnen Forderung im Einzelfall weiter ergänzen. Beachten Sie, dass der Text durch die Gerichtsschnittstellen auf 255 Zeichen maximal begrenzt ist (die Anzahl der verwendeten Zeichen wird Ihnen angezeigt.   

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Winsolvenz 11.4 Wichtige Neuerung / Pflichtupdates

Die neue Winsolvenz Version 11.4 steht Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass folgende Programme gemeinsam mit diesem Update aktualisiert werden müssen: STP.CommonServices: Neue Minimal Version 1.6.530.0 STP.UserManagement: Neue Minimal Version 1.7.506.0 STP.OnPremise.Connector: Neue Minimal Version 1.6.35.0 Bitte beachten Sie insoweit unseren Downloadbereich. Inhalte der neuen Winsolvenz-Version sind insbesondere:

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Patch 11.3.7.2 behebt Fehler bei SEPA-Überweisung in Winsolvenz Version 11.3.7 Wichtig!

Es gab leider einen Fehler bei der SEPA-Überweisung bei (Rechnungslegung/EZV/Überweisungen), der bei der Funktion „SEPA erzeugen“ auftritt, wenn im Feld des Begünstigten (Name, Vorname des Zahlungsempfängers) bereits die zulässigen 70 Zeichen ausnutzt werden und mindestes ein Sonderzeichen (Umlaute „ÄÖÜäöü“, „ß“ oder „&“) enthalten ist.

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Schriftgutübergabe für Gerichte in Rheinland-Pfalz Wichtig!

Bei einigen Gerichten in Rheinland-Pfalz (Neuwied, Betzdorf, Montabaur) werden derzeit Insolvenzkanzleien mit einem Standardanschreiben informiert und auf Besonderheiten bei der Schriftgutübergabe (Einzeldokumente, Name der Gläubiger im Titel) hingewiesen. Eine Rechtsverordnung für das Land gibt es aktuell noch nicht.  Bei den Gerichten in Rheinland-Pfalz ist Eureka-Winsolvenz im Einsatz und die Empfehlungen in dem Anschreiben weichen in einigen Details von denen in anderen Bundesländern ab: 

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Winsolvenz 11.3 What’s New

Die neue Winsolvenz Version 11.3 steht Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.   Inhalte dieser Version sind insbesondere: Abweichender Kontoinhaber Für die verschiedenen Arten von Zahlungsempfängern (Gläubiger, Vertreter, Rechtsnachfolger und Zahlungsempfänger im engeren Sinne) besteht die Möglichkeit, einen abweichenden Kontoinhaber zu definieren. Hintergrund ist, dass Banken gemäß der EU-Verordnung 2024/886 (sog. Verification of Payee, VoP) ab dem 9. Oktober 2025 bei SEPA-Überweisungen prüfen müssen, ob der angegebene Empfängername mit dem Kontoinhaber des Kontos der angegebenen IBAN übereinstimmt. Damit sollen Fehlüberweisungen verhindert werden.

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