winsolvenz.p4 10.10 im Downloadbereich verfügbar

Ab dem 15.12. steht Ihnen winsolvenz.p4 in der Version 10.10 im Downloadbereich zur Verfügung. Damit Sie die Neuerungen gut nutzen können, bieten wir Ihnen wieder, zusätzlich zur Beschreibung der Neuerungen im Newsletter, kostenfreie „What´s new“-Online-Sessions an, die insbesondere auf die Funktionsweise und den Nutzen der neuen Features eingehen. Durchgeführt werden die Online-Sessions von praxiserfahrenen STP Trainern.

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winsolvenz.p4 10.9 im Downloadbereich

Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass winsolvenz.p4 Version 10.9 im Downloadbereich zu Ihrer Verfügung steht. Verfahrenskosten Mit der vorliegenden Version ist es möglich, die für die Berechnung zugrundeliegenden Tabellen für die Berechnung der Vergütung (alte/neuen Staffelwerten, Mindestvergütungssätzen, Auslagenpauschalen usw.) bei Antragstellung ab dem 01.01.2021 manuell auszuwählen um für die Vergütung bei einem vorgelagerten Eigenverwaltungsverfahren die alten Werte zu berücksichtigen (Auswirkung des COVInsAG (Artikel 10 § 5 Abs. 7)) für die Gerichtskosten nach GKG auch bei einer Antragstellung vor dem 01.01.2021 die neue Wertetabelle nach § 34 GKG manuell auszuwählen um auch bei älteren Verfahren die neue Gerichtskostentabelle anwenden zu können.

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winsolvenz.p4 10.8a im Downloadbereich

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass winsolvenz.p4 Version 10.8a im Downloadbereich zu Ihrer Verfügung steht. Diese Version enthält u.a. die unterjährige Umsatzsteuererklärung für 2021 sowie noch Änderungen im Bereich der Verwaltervergütung für Verfahren mit Antragstellung ab 01.01.2021 (Werte in der Vergütung für die Wohlverhaltensphase, Vorschlagswert 3,50 € für die Zustellungspauschale, Werte für die Sondervergütung Nachtragsverteilung). Informationen zur winsolvenz.p4 10.8a im Detail

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winsolvenz.p4 Version 10.8.22 – Korrektur für UStVA mit Dauerfristverlängerung steht zum Download bereit

Aufgrund des Wechsels in der UStVA-Komponente durch den Dienstleister beim Elster-Versand war es bei der Abgabe der UStVA mit Dauerfristverlängerung dazu kommen, dass die UStVA zwar korrekt erstellt wurden, der Versand aber fehlerhaft war, weil das falsche Jahr (2021) eingesteuert wurde und falsche Kennzahlen angesprochen wurden.

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winsolvenz.p4 10.7b, 18.09.2020 – Anhebung der Mindestversion ERIC für ELSTER

Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen die Version winsolvenz.p4 10.7b zur Verfügung zu stellen. Steuern: Anhebung der Mindestversion ERIC für ELSTER Die Mindestversion für die ERIC Version für den ELSTER Versand wird seitens der Steuerverwaltung mit Wirkung ab dem 21.09.2020 angehoben. Soweit Sie in der Kanzlei mit winsolvenz.p4 die UStVA (Umsatzsteuervoranmeldung), UStE (Umsatzsteuererklärung)* ZM (Zusammenfassende Meldung)* EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)* erstellen und per ELSTER versenden, ist ein Update zwingend erforderlich. * Fibu-Modul notwendig

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