winsolvenz.p4 10.11 im Downloadbereich verfügbar NEUE VERSION

Die Version 10.11 insbesondere mit Themen zum steuerlichen Jahreswechsel ist ab sofort im Downloadbereich verfügbar.

Sehen Sie sich direkt hier unser What’s new Video an. Dort werden sämtliche Neuerungen der Version 10.11 vorgestellt und erläutert.

Die Inhalte der neuen Version sind:

Insolvenzstatistik

Für die statistischen Meldungen nach der Beendigung von Insolvenzverfahren (Statistikarten RB und VB) sowie der Entscheidung zur Restschuldbefreiung (Statistikart X) gibt es in den Formularen weitere ab 2022 erforderliche Werte, die Sie automatisiert berechnen oder manuell eintragen können. Mittels StatistikGateway können Sie die Meldungen zum statistischen Bundesamt übertragen. Statische Meldungen ab 2022, die bereits erstellt, aber noch nicht übertragen worden sind, können Sie prüfen und aktualisieren

UStVA, ZM, UStE, EÜR

Mit der aktuellen Version können Sie folgende Auswertungen erstellen:

  • Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) für das Jahr 2022
  • Zusammenfassende Meldung (ZM) für das Jahr 2022
  • Umsatzsteuererklärung (UStE) für das Jahr 2021

Die Anmeldungen und Erklärungen können Sie per ELSTER übertragen und elektronisch signieren.

Die Erstellung der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2022 – unterjährig – werden wir Ihnen in diesem Jahr in einer späteren Version 10.11 a zur Verfügung stellen. Hintergrund ist, dass die entsprechende ELSTER-Komponente seitens der Finanzverwaltung leider noch nicht fertig ist.

Kontenrahmen

Mit dieser Version stehen Ihnen die Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 des Jahres 2022 mit Kontenfunktionen und Kontenbezeichnungen zur Verfügung.

Außerdem werden die Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 der Jahre vor 2022 sowie die SKR InsO Kontenrahmen* SKR04 InsO ab 2021 und ab 2012 sowie und SKR03 InsO ab 2021 und ab 2013 um die ab 2022 gültigen Kontenfunktionen und Kontenbezeichnungen im Bereich der IDB Konten ergänzt.

* Digital oder Enterprise-Edition oder mit der Classic-Edition das FIBU-Pro-Modul notwendig

Buchhaltung

Für die Buchhaltung werden bei EU Sachverhalten die EU Länder in Bestimmungs- und Ursprungsländer aufgeteilt mit der Möglichkeit, in einer Buchung beide Länder anzusprechen.

Verfahrenskosten

Für Verfahren mit Antragsdatum ab dem 01.01.2021 kann bei der Zustellungspauschale optional entschieden werden, ob 10 Zustellungen kostenlos zu behandeln sind. 

GIS 4.0 Anbindung

Sie haben die Möglichkeit, den GIS Exportstatus von Verfahren bei Anlage des Verfahrens oder bei Änderung des Status individuell in der Kanzlei zu setzen.

Gläubiger/Tabelle i.V.m. LEXolution.DMS Pro

Bei der Ablage von Insolvenztabellen zu LEXolution.DMS Pro ab Version 7.5.2016 können Sie die Tabellenblätter je laufender Tabellennummer als einzelne PDF Dateien erstellen. Anforderungen zu einzelnen PDF gab es von Gerichten ohne spezielle Insolvenzsoftware, z.B. AG Ingolstadt.

Diese Tabellenblätter können Sie per beA DESK (alternativ Governikus Communicator) zu den Gerichten übermitteln.

Die Version winsolvenz.p4 10.11 ist für

• Windows Server 2019
• Windows Server 2016
• Windows Server 2012 R2
• MS SQL Server 2019 (Standard oder Enterprise)
• MS SQL Server 2017 (Standard oder Enterprise)
• MS SQL Server 2016 (Standard oder Enterprise)
• MS SQL Server 2014 (Standard oder Enterprise)
• MS SQL Server 2012 (Standard oder Enterprise)
• Windows 10 (Professional oder Enterprise, 32 und 64-Bit)
• Windows 8.1 (Professional oder Enterprise, 32 und 64-Bit)
• Office 2019 (Professional und Professional Plus, 32 und 64-Bit)
• Office 2016 (Professional und Professional Plus, 32 und 64-Bit)
• Office 2013 (Professional und Professional Plus, 32 und 64-Bit)
• STP Common Services 1.4.0 und 1.5.0
• STP User Management 1.4.36 und 1.5.163

getestet und freigegeben.

Für die Client Betriebssysteme wird explizit darauf hingewiesen, dass Home oder Starter Editions NICHT unterstützt sind. Als Bildschirmauflösung zur Verwendung in winsolvenz.p4 empfehlen wir 1920 x 1080 Pixel (Full HD).

Für die weiteren Verbesserungen beachten Sie bitte die nachfolgenden Release Notes:

Arbeitsbereich Anmerkung/Beschreibung
Adr. u. Beteiligte/Beteiligte Für die Berechnung des Insolvenzgeldes stehen die für 2022 geltenden Kappungsgrenzen (Beitragsbemessungsgrenzen Ost/West) zur Verfügung.
Einstellungen/Komboboxen/ Verfahrensstatus bei lizenziertem GIS 4.0 Sie haben die Möglichkeit, unter Einstellungen/Kobmoboxen/Verfahrensstatus den GIS-Exportstatus bei der Aktenanlage sowie bei Wechsel des Verfahrensstatus individuell in der Kanzlei zu setzen. Als GIS-Exportstatus stehen die Status Exportieren, nicht exportieren, zum Löschen vormerken und leer (keine Vorbelegung) zur Verfügung. So wird bei der Anlage von Verfahren mit Status „Gutachten“ oder „vorläufiges Verfahren“ programmseitig der GIS-Exportstatus „nicht exportieren“ vorgeschlagen (änderbar).
Gläubiger/Tabelle/Gerichtsexporte – Schriftgutübergabe Bei der Funktion „Gerichtsexport“ ist die Performance der Generierung der PDF Dokumente zur Schriftgutübergabe verbessert worden.
Gläubiger/Tabelle (in Kombination mit LEXolution.DMS 7.5 2016) Bei der Ablage von Insolvenztabellen zu LEXolution.DMS können Sie die Tabellenblätter je laufender Tabellennummer als einzelne PDF Dateien erstellen. Anforderungen zu einzelnen PDF gab es von Gerichten ohne spezielle Insolvenzsoftware, z.B. AG Ingolstadt (eine Zerlegung ist nicht notwendig für die Gerichte, die EUWIN oder JUDICA InsO als Spezialsoftware für Insolvenzverfahren einsetzen).

Diese Tabellenblätter können Sie per beA DESK zu den Gerichten übermitteln.

Der Sachbearbeiter der Akte in LEXolution.DMS wird nunmehr bei Ausführen der Funktion „Akte LEXolution.DMS“ oder Erstellung eines Anschreibens in winsolvenz aus dem Kanzleisachbearbeiter in winsolvenz synchronisiert.
Rechnungslegung allg./Bestimmungs- und Ursprungsland Bei der Buchung von EU Sachverhalten wird das EU Land zukünftig in Bestimmungs- und Ursprungsland unterschieden. Bei den bisher möglichen BU-Schlüsseln wird je nach Sachverhalt entweder das Bestimmungsland oder das Ursprungsland gesetzt. Es gibt aber die Möglichkeit, über neue BU-Schlüssel oder über neue dreistellige Kontenfunktionsnummern zur Anlage von Konten auch in einer Buchung sowohl das Bestimmungsland als auch das Ursprungsland zu setzen um eine innergemeinschaftliche Verbringung darzustellen.
Beim Einbuchen von Debitoren- oder Masseforderungen werden Bestimmungs- und/oder Ursprungsland in Anhängigkeit der Kontenfunktion des Erlös- bzw. Auswandskontos gesetzt.
Bei DATEV® Im-/Export im Format 7.0 wird je nach Sachverhalt entweder das Bestimmungs- oder das Herkunftsland gesetzt. Beachten Sie bitte, dass dieses Format noch nicht das gleichzeitige Setzen beider Länder vorsieht. Für die Folgeversion winsolvenz.p4 10.11.a haben wir das neue DATEV ® Im-/Exportformat 10.0 vorgesehen, bei dem bei einer Buchung beide Länder übertragen werden können. Außerdem werden wir den GDPdU-Export für Buchungen mit zwei Ländern entsprechend zur Version winsolvenz.p4 10.11a erweitern.
Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/

EÜR-Zentrale

Die Einnahmenüberschussrechnung EÜR für das Jahr 2021 kann erstellt und per ELSTER verschickt werden.
Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/

UStE-Zentrale

Die Umsatzsteuer Jahreserklärung (UStE) für das Jahr 2021 kann erstellt und per ELSTER verschickt werden. Die unterjährige UStE für das Jahr 2022 wird mit der Folgeversion winsolvenz.p4 10.11a erstellt und versendet werden.
Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/ UStVA-Zentrale Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) im Jahr 2022 kann erstellt und per ELSTER verschickt werden.
Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/ UStVA-Zentrale – Hinweis ELSTER-Versand 9,5% Durchschnittssatz für Landwirte Der pauschale Steuersatz für Landwirte u.a. nach § 24 I Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG ist durch eine Neuregelung kurz vor Jahresende von 10,7 auf 9,5 % vermindert worden (Zustimmung durch den Bundesrat am 17.12.2021). Diese Umstellung war zu kurzfristig für das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung, das in ELSTER Transit verwendet wird. Daher kommt bei Datenübermittlung der UStVA 2022 eine Hinweismeldung:

Der angegebene Steuerbetrag ist im Verhältnis zur Bemessungsgrundlage unwahrscheinlich. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe zu Umsätzen, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten, zum Beispiel Wein).

Diese Hinweismeldung können Sie ignorieren  – ELSTER Transit und das Elster Modul werden wir mit der kommenden Version winsolvenz.p3 9.10a aktualisieren.

Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/

ZM-Zentrale

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) im Jahr 2022 kann erstellt und per ELSTER verschickt werden.
Rechnungslegung/Kanzleikontenr./

Kontenrahmen

Die Kontenbezeichnungen sowie die Kontenfunktionen der IDB Konten der SKR 03 und SKR 04 basierten Kontenrahmen wurden entsprechend der Änderungen in den Kontenrahmen der DATEV ® auf das Jahr 2022 angepasst. Änderungen im Bereich der Einnahme-/ Ausgabekonten hat es nicht gegeben.
Für die SKR InsO Kontenrahmen* SKR04 InsO ab 2021 und ab 2012 sowie und SKR03 InsO ab 2021 und ab 2013 um die ab 2022 gültigen Kontenfunktionen und Kontenbezeichnungen im Bereich der IDB Konten zur Verfügung. Auch hier hat es keine Änderungen im Bereich der Einnahme-/ Ausgabekonten gegeben.

 

* Digital oder Enterprise-Edition oder mit der Classic-Edition das FIBU-Pro-Modul notwendig

Tools u. Hilfe/Zinsrechner/Basiszins Der Basiszins ab dem 1.1.2022 (unverändert) ist hinterlegt.
Verfahren/Akte/Aktenablageplan i.V.m. API zu LEXolution.DMS 7.5.2016 Bei Verwendung der neuen API für LEXolution.DMS 7.5.2016 werden die in LEXolution.DMS neu hinzugefügten Aktenregister in winsolvenz wieder an der gleichen Stelle in der Struktur des Aktenablageplans angezeigt wie in LEXolution.DMS.
Verfahren/Akte/Insolvenz-Statistik Für die statistischen Meldungen müssen ab dem 01.01.2022 bei der Beendigung von Insolvenzverfahren (Statistikarten RB und VB) sowie der Entscheidung zur Restschuldbefreiung (Statistikart X) weitere Werte gemeldet werden:

 

RB und VB Bogen

– Höhe der nicht befriedigten Absonderungsrechte

Soweit Sie Auskehrbuchungen an Absonderungsgläubiger geleistet haben, wird der Wert automatisch ermittelt – alternativ können Sie den Wert auch manuell eintragen.

 

X Bogen

– Höhe des zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrages

– Höhe des zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrages für Finanzämter

– Höhe des zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrages für Bundeagentur für Arbeit

– Höhe des zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrages für Sozialversicherungsträger.

Die Werte können anlog zu dem bisherigen RB Bogen ebenfalls automatisch ermittelt werden – dafür werden die Auszahlungsbeträge der Auszahlungen mit der Verteilungsart „Verteilung Wohlverhaltensphase“ summiert. Bei den Einzelbeträgen der Gläubiger sind die Beteiligtenarten (Finanzamt, Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträger) relevant.

Verfahren/Akte/Zyklische Termine Die Anlage eines Termins auf Basis einer Logbuchart mit einem zyklischen Termin mit Standard Zyklus und einem Wiederholungschema ohne Eintrag in der Vorlage ist wieder möglich (Wiederholungschema muss bei dem anzulegenden Termin definiert werden).
Verfahren/Kosten/Berechnung Verwalter- vergütung Für die Verwaltervergütung bei Antragstellung ab 1.1.2021 gibt es bei der Zustellungspauschale der übertragenen Zustellungen die Option, 10 Zustellungen kostenlos anzusetzen. Nur bei aktivierter Option wird dies auch im Report dargestellt. Außerdem haben wir die Zitierung der InsVV Paragraphen in den Formularen und Reports aktualisiert (§ 8 III InsO i.V.m. § 4 II 2 InsVV).