Insolvenzstatistikmeldungen – Hinweis der Landesämter: Keine Änderung bei Nutzung des StatistikGateways notwendig

Die Landesämter für Statistik versenden aktuell Schreiben an Insolvenzverwalterkanzleien mit dem Hinweis, dass eine Migration des Meldeverfahrens nach Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Dabei werden teilweise auch Zugangsdaten zur Anmeldung am Amt-eigenen IDEV-System versendet. Sollten Sie die Insolvenzstatistik-Meldungen elektronisch über WINSOLVENZ erzeugen und über den StatistikGateway versenden, ist KEINE Änderung notwendig. Dieses Verfahren über die eSTATISTIK.core Schnittstelle wird weiterhin von den Statistikämtern unterstützt. Sie müssen daher auch die vom Amt versendeten Zugangsdaten NICHT nutzen.

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beA DESK: Fernsignatur-Komponente jetzt bestellen

Die Umstellung des Signaturverfahrens durch die BRAK auf das Fernsignaturverfahren hat in den letzten Wochen eine große Verunsicherung bei Anwälten aber auch bei Herstellern von Software für Anwälte geführt. Für eine integrierte Einbindung des Signaturverfahrens war so eine erhebliche Umstellung bei den Funktionalitäten der Anwaltssoftware aller Hersteller notwendig. Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass Sie ab sofort den beA DESK samt Fernsignaturkomponente beziehen können. Die Kosten liegen hierbei bei 60,- € pro Jahr (5,- € pro Monat) pro Signaturkarte. Es ist kein eigener Erwerb einer zusätzlichen Signatursoftware (z.B. SecSigner) notwendig. 

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Neue Version 10.12.43 im Downloadbereich

In der Version winsolvenz.p4 10.12.42 gab es bei der Nummerierung einer einzelnen Forderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Fehlermeldung. Der Fehler trat auf bei manueller Vergabe von lfd. Nummern auf (zB bei GIS Anmeldung und Nachnummerierung einer einzelnen Forderung). Er trat nicht auf bei der automatischen Nummernvergabe und er trat auch nicht auf, wenn Dokumente zugeordnet waren. Der Fehler ist mit Version 10.12.43, die sich nun im Downloadbereich befindet, behoben. Alternativ stehen Ihnen, wenn Sie die Version 10.12.42 bereits installiert haben, im Downloadbereich dll Dateien zur Verfügung, die den Fehler ebenfalls beheben.

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winsolvenz.p4 10.11b im Downloadbereich verfügbar

Ab heute steht Ihnen winsolvenz.p4 in der Version 10.11b im Downloadbereich zur Verfügung. Die wesentlichen Inhalte der neuen Version sind: Pfändungstabelle Die Tabelle mit den Pfändungsfreigrenzen vom 01.7.2022 bis 30.06.2023 steht ab jetzt zur Verfügung. Eine neue Tabelle wird nun voraussichtlich jährlich, nicht wie bisher alle zwei Jahre, erscheinen. Anlage von Beteiligten aus dem Inputmanagement* Mit der neuen Version können Sie fehlende Beteiligte direkt aus Inputmanagement heraus in winsolvenz.p4 anlegen.

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Elektronische Niederlegung der Tabelle WICHTIG

Viele Insolvenzgerichte starten mittlerweile mit der elektronischen Akte und fordern von Insolvenzverwalterinnen und -verwaltern Dokumente elektronisch per beA / EGVP an. Hierzu zählen mittlerweile viele Gerichte aus NRW. Mit der winsolvenz.p4 Digital Edition können Sie die geforderte elektronische Niederlegung der Tabelle samt XJustiz-Verknüpfungsinformationen einfach und ohne Aufwände durchführen. Wie? Dies haben wir Ihnen im folgenden kurzen Video dargestellt.

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winsolvenz.p4 10.10 im Downloadbereich verfügbar

Ab dem 15.12. steht Ihnen winsolvenz.p4 in der Version 10.10 im Downloadbereich zur Verfügung. Damit Sie die Neuerungen gut nutzen können, bieten wir Ihnen wieder, zusätzlich zur Beschreibung der Neuerungen im Newsletter, kostenfreie „What´s new“-Online-Sessions an, die insbesondere auf die Funktionsweise und den Nutzen der neuen Features eingehen. Durchgeführt werden die Online-Sessions von praxiserfahrenen STP Trainern.

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Der ERV – er kommt!

Am 01.01.2022 tritt die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in Kraft. Ab diesem Moment sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gem. § 130 d ZPO n.F. verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch bspw. über das beA zu übermitteln. Gem. § 4 InsO trifft diese Verpflichtung auch Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, die Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sind.

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