Anwendertreffen WINSOLVENZ am 22.09. – Jetzt anmelden!

Unter dem Motto „What’s new and what’s next“ findet im September unser virtuelles STP-Anwendertreffen statt. Wie im letzten Jahr wird das Anwendertreffen aufgrund der andauernden Pandemie-Lage leider wieder nur virtuell stattfinden. Traditionell informieren wir unsere Kunden über die STP-Produktstrategie (Welche Inhalte und Funktionen können in den nächsten Versionen erwartet werde)  – um im Anschluss daran in verschiedenen Themenboards in einen gemeinsamen Austausch zu treten. Melden Sie sich kostenfrei zu unserem virtuellen Anwendertreffen am 22. September 2021, 09:00 bis ca. 12:30 Uhr, an. Wir freuen uns auf Sie. Anmeldung

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Dienstleistungen im Insolvenzverfahren

Engpässe durch Krankenstand, Elternzeit oder hohes Arbeitsaufkommen? Benötigen Sie kurzfristig Unterstützung? Wir verfügen über erfahrene ausgebildete Insolvenzsachbearbeiter und Buchhalter. Mit unserem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten wir flexible Einsatzszenarien. Mehr Informationen?   

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winsolvenz.p4 10.8a im Downloadbereich

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass winsolvenz.p4 Version 10.8a im Downloadbereich zu Ihrer Verfügung steht. Diese Version enthält u.a. die unterjährige Umsatzsteuererklärung für 2021 sowie noch Änderungen im Bereich der Verwaltervergütung für Verfahren mit Antragstellung ab 01.01.2021 (Werte in der Vergütung für die Wohlverhaltensphase, Vorschlagswert 3,50 € für die Zustellungspauschale, Werte für die Sondervergütung Nachtragsverteilung). Informationen zur winsolvenz.p4 10.8a im Detail

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Problem bei der Zuordnung der Umsatzart „Innergemeinschaftliche Lieferung“ in Zusammenfassender Meldung (ZM) 2021

Kunden hatten uns einen Fehler gemeldet, wenn die Umsatzart über die Buchhaltung gebucht wurde (manuelle Einträge sind nicht betroffen). Die Buchung wird zwar in der ZM ausgewiesen, in „Spalte 3“ aber die Umsatzart „Sonstige Leistung“ vorgegeben. Bitte kontrollieren Sie, ob sie diese Umsatzart gebucht haben. In der ZM können Sie über „Daten bearbeiten“ die Umsatzart manuell ändern und die (ggf. korrigierte) ZM per ELSTER verschicken.

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winsolvenz.p4 Version 10.8.22 – Korrektur für UStVA mit Dauerfristverlängerung steht zum Download bereit

Aufgrund des Wechsels in der UStVA-Komponente durch den Dienstleister beim Elster-Versand war es bei der Abgabe der UStVA mit Dauerfristverlängerung dazu kommen, dass die UStVA zwar korrekt erstellt wurden, der Versand aber fehlerhaft war, weil das falsche Jahr (2021) eingesteuert wurde und falsche Kennzahlen angesprochen wurden.

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Effektive Einarbeitung trotz Homeoffice

Liebe Kunden, Homeoffice stellt abermals den Arbeitsalltag um und teilweise auf den Kopf. In diesen Zeiten ist es für Mitarbeiter schwer Kollegen um Hilfe zu bitten und neue Mitarbeiter müssen sich Wissen oft mühselig in Kleinarbeit aneignen. Unsere  STP web-Akademie kann Sie hierbei unterstützen. Alles was Sie für unsere Webinare benötigen, sind ein Rechner mit Internetzugang, Lautsprechern oder Headset oder Alternativ ein Telefon. Lernen Sie auch im Homeoffice mühelos Neue Mitarbeiter können sich von zuhause kontaktlos einlernen Unsere Lernvideos können zeitlich flexibel in den Arbeitsalltag integriert werden Schulungen können von der Administration zentral gebucht werden und jeder eingetragene Mitarbeiter bekommt eine Mail mit den Zugangsdaten geschickt Registrieren Sie sich kostenfrei auf unserer STP web-Akademie und durchstöbern Sie unser Angebot. Kommen Sie für weitere Infos gerne auf uns zu! Per Mail unter webakademie@stp-online.de oder telefonisch +49 721 82815-142

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Aufzeichnung und Präsentationen zum DIGITALK | „SanInsFoG & StaRUG“

230 Teilnehmer kamen am 25.11. virtuell zusammen, um die fünf Perspektiven der geladenen Experten aus Recht und Wirtschaft zu SanInsFoG und StaRUG zu hören und zu diskutieren. Schnell wurde deutlich, wie heterogen die Meinungen und Ansichten zum geplanten Gesetz und dessen Auswirkungen sind. Der an die Vorträge anschließende Austausch war sehr anregend und wir sind gespannt, was die Zukunft bringen wird. Zum Beispiel die Verpflichtung eines elektronischen Gläubigerinformationssystems – welches GIS 4.0 in allen Belangen erfüllt. Finden Sie die Präsentationen der Impulsvorträge sowie eine Aufzeichnung des DigiTalks zum Nachhören. 

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Elektronisches Gläubigerinformationssystem: die Änderungen des § 5 Abs. 5 InsO

Mit dem Inkrafttreten des SanInsFoG zum 01.01.2021 ist der Einsatz eines elektronischen Gläubigerinformationssystem verpflichtend, siehe § 5 Abs. 5 InsO. Es gibt bereits erste Insolvenzgerichte, die den Einsatz eines konformen elektronischen Gläubigerinformationssystem bei Ihren Insolvenzverwaltern abfragen. Dafür stellen wir jedem GIS-4.0-Kunden automatisch eine kanzleiindividuelle Konformitätserklärung im PDF-Format aus, die für die Vorlage vor Gericht verwendet werden kann. Auf Wunsch erhalten Sie als GIS-4.0-Kunde die Konformitätserklärung gerne auch als Print. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

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