winsolvenz.p4 10.8a im Downloadbereich

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass winsolvenz.p4 Version 10.8a im Downloadbereich zu Ihrer Verfügung steht. Diese Version enthält u.a. die unterjährige Umsatzsteuererklärung für 2021 sowie noch Änderungen im Bereich der Verwaltervergütung für Verfahren mit Antragstellung ab 01.01.2021 (Werte in der Vergütung für die Wohlverhaltensphase, Vorschlagswert 3,50 € für die Zustellungspauschale, Werte für die Sondervergütung Nachtragsverteilung).

Informationen zur winsolvenz.p4 10.8a im Detail

Verfahrenskosten

Die umfangreichen Änderungen zum Gutachten nach JVEG, den Gerichtskosten nach GKG sowie für die Verwaltervergütung bei Antragstellung ab 1.1.2021 (neue Staffelwerte und Staffelprozentwerte, neuen Werte für die Mindestvergütung von Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren sowie die angehobene Auslagenpauschale) waren bereits in der Jahreswechselversion 10.8 enthalten.

Mit der vorliegenden Version kommen hinzu

  • die Änderung für die Vergütungsberechnung in der Wohlverhaltensphase,
  • die Änderungen bei der Sondervergütung bei Nachtragsverteilungen,
  • der Vorschlagswert i.H.v. 3,50 € für die Zustellungspauschale

UStE, EÜR

Mit der aktuellen Version ist die Erstellung folgender Auswertungen möglich:

  • unterjährige Umsatzsteuererklärung (UStE)* für das Jahr 2021
  • die Amtliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)* für das Jahr 2020

Die UStE 2021 und die EÜR 2020 können per ELSTER übertragen und elektronisch signiert werden. Für die Übermittlung der UStE 2021 wird die neue Komponente ElsterTransit verwendet. Zur Anwendung, insbesondere dem Mehrfachversand von UStE und UStVA, beachten Sie bitte die weiteren Detailinformationen unten sowie das Handbuch.

* Digital oder Enterprise-Edition oder Classic-Edition mit FiBu-Pro-Modul

Weitere Release-Notes

Für die weiteren Verbesserungen beachten Sie bitte die nachfolgenden Release Notes:

Arbeitsbereich Anmerkung/Beschreibung
Adressen und Beteiligte/

Beteiligte

Im Report 3504 „Insolvenzgeldbescheinigung“ wurde auf Seite 2 oben die Bezeichnung „Arbeitgeber/in“ in „Arbeitnehmer/in“ korrigiert.
Bei Änderung einer Funktionsart bleibt die bisher definierte Art der Zustellung erhalten.
Gläubiger/Tabelle Der Report 6023 „Verteilungsverzeichnis mit Nullauszahlung“ zeigt nunmehr in der entsprechenden Spalte die aufschiebend bedingt geprüften Forderungsanteile an.
Quick-Info (I-Button unterhalb des Menübaums) In der Quick-Info wird zusätzlich zur Logbuchart Masseunzulänglichkeit auch das Datum einer drohenden Masseunzulänglichkeit berücksichtigt.Sind mehrere Termine erfasst, wird der zeitlich frühere in der Quick-Info angezeigt.
Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/

EÜR-Zentrale

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für das Jahr 2020 kann erstellt und mittels ELSTER verschickt werden.
Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/

UStE-Zentrale

Die Umsatzsteuer Jahreserklärung (UStE) für das Jahr 2021 kann erstellt und per ELSTER verschickt werden. Die Übermittlung der UStE 2021 geschieht zukünftig über ElsterTransit (Fortentwicklung von Formular Depot XI), so dass sich die Oberfläche zur Eingabe geändert hat.
Bitte beachten Sie: Das Handling des Mehrfachversands hat sich gegenüber der Vorversion (UStE 2020 mit Formular Depot XI) verändert – nach Versand der ersten Erklärung müssen Sie nach Erscheinen des Protokolls das Pop-Up Formular mit dem Kreuz schließen, dann kommen die weiteren Protokolle gemeinsam.
Die Bemessungsgrundlagen auf der Umsatzsteuerseite werden für neueUmsatzsteuererklärungen wie im amtlichen Formular gekappt dargestellt (ohne Nachkommastellen) und aus dem gekappten Betrag der Steuerbetrag errechnet. Damit haben wir die Darstellung gegenüber den mittels ELSTER übermittelten Beträgen sowie den Beträgen im Ausdruck im amtlichen Formular vereinheitlicht.
Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/ UStVA-Zentrale Bei der Vorversion konnte es beim Versand mehrerer UStVA (sog. Batchversand) in Abhängigkeit von der Anzahl dazu kommen, dass der Status der UStVA nicht auf „versendet“ übergegangen ist, obwohl die UStVA korrekt übertragen wurde und ein entsprechendes Übertragungsprotokoll erstellt worden ist. Dies wurde mit der aktuellen Version korrigiert.

Bitte beachten Sie: Das Handling des Mehrfachversands hat sich gegenüber der Vorversion (UStVA 2020 mit Formular Depot XI) verändert – nach Versand der ersten Voranmeldung müssen Sie nach Erscheinen des Protokolls das Pop-Up Formular mit dem Kreuz schließen, dann kommen die weiteren Protokolle gemeinsam.

Die Bemessungsgrundlagen auf der Umsatzsteuerseite werden für neueUmsatzsteuervoranmeldungen wie im amtlichen Formular gekappt dargestellt (ohne Nachkommastellen) und aus dem gekappten Betrag der Steuerbetrag Betrag errechnet. Damit haben wir die Darstellung gegenüber den mittels ELSTER übermittelten Beträgen sowie den Beträgen im Ausdruck im amtlichen Formular vereinheitlicht.
Es ist wieder möglich, bei Verfahrensbezeichnungen, in denen ein in Kombination ein Hochkomma/Anführungszeichen oben und ein Leerzeichen verwendet wurde per Elster zu versenden.
Rechnungslegung/Auswert. Vorlauf/

ZM-Zentrale

Wenn über einen BU Schlüssel oder über eine Kontenfunktion (z.B. Konten 8125 (SKR 03) und 4125 (SKR 04)) die Buchungsart „Innergemeinschaftiche Lieferung“ gebucht worden ist erscheint in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) im Jahr 2021 in „Spalte 3“ nicht mehr „1“, d.h. die Buchungsart „Sonstige Leistung“, sondern ein leer – für die Buchungsart „Innergemeinschaftliche Lieferung“.
Rechnungslegung/SKR InsO Kontenrahmen ab 2021 Es stehen Ihnen weitere Konten der neuen SKR InsO Kontenrahmen

–       SKR04 InsO ab 2021* und

–       SKR03 InsO ab 2021*

zur Verfügung (Forum siehe https://www.skrinso.de/).

Für die beiden neuen Kontenrahmen stehen Arbeitshilfen zur Verfügung, die sie vom Core Desk oder in unserem Downloadbereich für winsolvenz.p4 herunterladen können.

* Digital oder Enterprise-Edition oder Classic-Edition mit FiBu-Modul

Textverarbeitung/Anschreiben – Anschreiben an Personenkonten Der Report 3504 „Empfängerliste mit Aufgabe zur Post“ kann auch dann erstellt werden, wenn Personenkonten als Empfänger angeschrieben worden sind.
Verfahren/Akte – Anlageassistent für den Folgetermin Ende WVP Bei Verwendung des Anlageassistenten für das Ende der Wohlverhaltensphase (WVP) wird nunmehr ein Folgetermin auch angelegt, wenn der „Nächster“-Button verwendet wird. Außerdem wird bei der automatischen Anlage des Termins des Endes der WVP auch ein in der Kanzlei definierter weiterer Folgetermin berücksichtigt.
Verfahren/Akte – Bankverbindung prüfen Die Funktion „Bankverbindung prüfen“ prüft nunmehr auch mehrere Bankverbindungen auf Fehler.
Verfahren/Akte – GOI Im rechten unteren Detail „GOI“ werden die Werte, die eine Berechnung der Verwaltervergütung voraussetzen (Berechnungsmasse (Teilungsmasse), Beitreibungsquote/Berechnungsmasse (Vergütung)) wieder korrekt angezeigt – hier hatte sich in der Vorversion ein Fehler durch die neue Berücksichtigung des Antragsdatums für die Vergütungsberechnung ergeben.
Verfahren/Logbuch – oberes Grid Im oberen Grid (der oberen tabellarischen Darstellung) werden wieder die Werte in den Spalten „Sachb. Kanzlei“ und „Sachb. Rechtsanwalt“ die entsprechenden Sachbearbeiter Namen wieder angezeigt.
Bei Export des Grids zum Einfügen in Excel per copy and paste oder Strg/c bleibt eine in winsolvenz geänderte Spaltenreihenfolge auch für die Excel Datei, in die der Inhalt wieder eingefügt wird, erhalten.
Verfahren/Kosten/Berechnung Verwalter- vergütung Bei der Sondervergütung für die Nachtragsverteilung werden bei Antragsstellung ab 01.01.2021 die neue Staffelberechnung (Staffeln und Staffelprozentwerte) berücksichtigt. Bei der (abschaltbaren) Mindest-vergütung werden auch die Mindestwerte gemäß einer vorausgehenden Eigenverwaltung übernommen.
Verfahren/Kosten/Berechnung Verwalter- vergütung Alle Vergütungsarten: Bei einer Antragstellung ab dem 01.01.2021 wird die gesetzlich vorgesehene Auslagenpauschale (3,50 €) vorgeschlagen.
Für die Berechnung der Verwaltervergütung für die Wohlverhaltensphase (§ 293 InsO) bei Antragstellung ab dem 01.01.2021 werden die neuen Pauschalwerte für die Verteilungen an Gläubiger sowie der Überwachung von Obliegenheiten berücksichtigt.