Tipps & Tricks

Die nächsten Live-Schulungen
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24.02.2026 – 09:00 – 11:00 Uhr
ForStaB

24.02.2026 – 12:00 – 14:00 Uhr
Textverarbeitung

24.02.2026 – 15:00 – 16:00 Uhr
Massegläubigerverwaltung

05.03.2026 – 09:00 – 11:00 Uhr
Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 1

05.03.2026 – 12:00 – 14:00 Uhr
Basiswissen und Verfahrensanlage

05.03.2026 – 15:00 – 17:00 Uhr
Auszahlung

 

 

 

 

AI Agentin Karla Einfache Interaktion bei produktspezifischen Fragen

Karla – Ihr Weg zur schnellen Unterstützung!

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle unsere AI Agentin Karla vorstellen!

Mit Karla haben Sie eine weitere Möglichkeit Ihre Fragen an uns zu richten, sofortige Antworten zu erhalten und das rund um die Uhr!

Karla ist ein Chatbot, der Ihnen dabei hilft aufkommende Fragen schnellstmöglich zu beantworten und es Ihnen leicht macht, wichtige Informationen auf einfachstem Wege zu finden.

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Buchungssperren aufheben Wichtiger Hinweis zur Winsolvenz Version 11.5.20

Aufhebung von Buchungssperren Wir haben mit der Winsolvenz Version 11.5.20 zum Jahreswechsel – versehentlich – für die SKR 03 bzw. SKR 04 in DATEV® vorhandenen Kontenrahmen ab 2026 existierenden Buchungssperren für die SKR InsO Kontenrahmen in Winsolvenz für jeweils einen IDB-Kontenbereich übernommen. Die EA-Konten für die Schlussrechnung haben keine Buchungssperre. Folgende Kontenbereiche sind betroffen: SKR 03 InsO: 2011 00 bis 2019 00 SKR 04 InsO: 7501 00 bis 7554 00

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Die digitale Assistenz für Ihre Kanzlei Jetzt Demo buchen!

Unsere KI-gestützten Tools Legal Twin Verfahrensanlage Plus (inkl. automatischer Kontoeröffnung über die Deutsche-Bank-Schnittstelle) und Legal Twin Forderungserfassung sparen Ihnen wertvolle Zeit und steigern Ihre Effizienz spürbar. Nutzen Sie die Vorteile intelligenter Automatisierung und entlasten Sie Ihr Team bei Routineaufgaben – damit Ihre Fachkräfte sich auf das Wesentliche konzentrieren können. 👉 Jetzt Demo buchen und digitale Assistenz erleben! Buchen Sie einen Termin mit Jens Bühler: LegalTwin Forderungserfassung / Verfahrensanlage + Ihre De…

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Erweiterung bei Standardtexten für die Arten der unerlaubten Handlung i.S.v. § 174 II InsO Wichtiger Hinweis

In Winsolvenz werden drei Standardtexte für die genauere Bezeichnung der unerlaubten Handlung im Sinne von § 174 II InsO ausgeliefert. Die Standardtexte werden verwendet, wenn ein Tabellenauszug erstellt wird und in Winsolvenz unter Gläubiger/Tabelle/Anmeldung bei Setzen der Option „Unerlaubte Handlung“ eine der drei Optionen ausgewählt wird.  Der Text wird dann als Präfix bei der externen Bemerkung zur Forderung eingesteuert, da es bei den drei vordefinierten Gerichtsschnittstellen kein vorgesehenes spezielleres Datenfeld für die Unterscheidung der unerlaubten Handlung gibt.  Bei Bedarf können Sie die Standardtexte in der Kanzlei erweitern. Dafür ist die Anmeldung mit einer Administrator Berechtigung erforderlich (Benutzerrollen „Administrator“ oder „Administrator (ohne Verfahren Löschen) erforderlich.  Bei der Bearbeitung der angemeldeten Forderung können Sie dann die externe Bemerkung zur einzelnen Forderung im Einzelfall weiter ergänzen. Beachten Sie, dass der Text durch die Gerichtsschnittstellen auf 255 Zeichen maximal begrenzt ist (die Anzahl der verwendeten Zeichen wird Ihnen angezeigt.   

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