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Die nächsten Live-Schulungen
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06.10.2026 – 09:00 – 11:00 Uhr
Basiswissen und Verfahrensanlage
wz – Basiswissen und Verfahrensanlage – Academy by Septeo
06.10.2026 – 10:00 – 11:00 Uhr
„Wussten Sie schon?“ – Das PDF-Editing-Tool
-KOSTENFREI-
„Wussten Sie schon?“ – Winsolvenz – Academy by Septeo
12.10.2026 – 09:00 – 11:00 Uhr
Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 1
wz – Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 1 – Academy by Septeo
12.10.2026 – 12:00 – 14:00 Uhr
Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 2
wz – Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 2 – Academy by Septeo
12.10.2026 – 15:00 – 17:00 Uhr
Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 3
wz – Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 3 – Academy by Septeo
15.10.2026 – 12:00 – 14:00 Uhr
Vergütung – Lassen Sie Winsolvenz für sich rechnen
wz – Vergütung – Lassen Sie Winsolvenz für sich rechnen – Academy by Septeo
15.10.2026 – 15:00 – 17:00 Uhr
Verwaltung von Debitoren und Vermögensgegenständen
wz – Verwaltung von Debitoren und Vermögensgegenständen – Academy by Septeo
20.10.2026 – 10:00 – 12:00 Uhr
„Wussten Sie schon?“ – Die Schriftgutübergabe – Alles zur digitalen Kommunikation mit dem Gericht
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„Wussten Sie schon?“ – Winsolvenz – Academy by Septeo
10.11.2026 – 10:00 – 12:00 Uhr
„Wussten Sie schon?“ – GIS – Praxistipps für den Alltag
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„Wussten Sie schon?“ – Winsolvenz – Academy by Septeo
EUWIN-Verbund: Rechtsgrund der „Unerlaubten Handlung“ muss in den Forderungsgrund Wichtiger Hinweis
Anforderung der Gerichte im EUWIN-Verbund (betrifft die Bundesländer: Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Hamburg, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt)
Auf Anforderung einiger Gerichte im EUWIN-Verbund, muss der Rechtsgrund der unerlaubten Handlung zwingend im Grund der Hauptforderung statt in der externen Bemerkung eingetragen werden. Diese Anforderung hat nun der gesamte EUWIN-Verbund übernommen.
Als Begründung für diese Anforderung wird angeführt, dass der Rechtsgrund der Unerlaubten Handlung aufgrund der Position der Bemerkungszeile auf dem Tabellenblatt – unterhalb der Unterschrift – nicht in Rechtskraft erwachsen würde.
Wir raten Ihnen somit dringend an, soweit dies noch nicht geschehen ist, auf die Winsolvenz-Version 11.8 upzudaten und dort unter Einstellungen / Gericht auf der Registerkarte „Tabellenauszüge II“ im Bereich „Sonstiges“ die neue Option „Art der unerlaubten Handlung in Forderungsgrund übernehmen“ bei dem jeweiligen Gericht einzustellen.
Bitte beachten Sie hierbei: Diese Einstellung greift nur für zukünftige Eintragungen. In bereits bestehenden Tabellen, die noch nicht zu Gericht übermittelt wurden, muss der Rechtsgrund der Unerlaubten Handlung manuell in das Feld Forderungsgrund eingetragen werden.
Neue winsolvenz Version 11.8 Wichtige Neuerung bei Unerlaubter Handlung
Seit dem 7.9.2026 steht Ihnen winsolvenz in der Version 11.8 im Downloadbereich zur Verfügung.
Product Launch Session für winsolvenz On-Demand Die Product Launch Session für winsolvenz steht Ihnen als On-Demand-Erlebnis in der Septeo Academy zur Verfügung. Entdecken Sie alle Neuerungen bequem, wann immer es Ihnen passt: In unserer On-Demand Playlist finden Sie kompakte Videoeinblicke zu den wichtigsten Produkt-Highlights des Quartals.
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie das unsere On-Demand Playlist.
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weiter...Neue Features im Legal Twin Verfahrensanlage Löschen von Verfahren in der Cloud / Synchronisation erneut auslösen
Seit dem 19.06.2026 stehen zwei neue Funktionen bereit: Verfahren in der Cloud löschen: Verfahren, die wegen Synchronisationsstörungen nicht ins WinsolvenzOnPrem übertragen wurden, können Sie jetzt direkt in der Winsolvenz-Cloud löschen. Synchronisation erneut auslösen: Datensätze, die nicht oder unvollständig an WinsolvenzOnPrem übergeben wurden, lassen sich erneut synchronisieren.
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