Seit dem 19.06.2026 stehen zwei neue Funktionen bereit:
Verfahren in der Cloud löschen: Verfahren, die wegen Synchronisationsstörungen nicht ins WinsolvenzOnPrem übertragen wurden, können Sie jetzt direkt in der Winsolvenz-Cloud löschen.
Synchronisation erneut auslösen: Datensätze, die nicht oder unvollständig an WinsolvenzOnPrem übergeben wurden, lassen sich erneut synchronisieren.
1. Löschen von Verfahren in der Cloud
Bei der Nutzung des Legal Twin Verfahrensanlage kann es vorkommen, dass ein Verfahren, dass über die Winsolvenz-Cloud angelegt wurde und auch erfolgreich in der Winsolvenz-Cloud gespeichert wurde wegen Störungen bei der Synchronisation nicht in das WinsolvenzOnPrem übertragen werden konnte. Sie können dieses Verfahren nun in der Winsolvenz-Cloud löschen.
Suchen Sie das Verfahren in der Verfahrensübersicht. Am Ende der Zeile sehen Sie verschiedene Symbole, ganz recht ein Papierkorb-Symbol.

Klicken Sie auf das Papierkorb-Symbol. Das Verfahren wird in der Cloud gelöscht und Sie erhalten folgende Anzeige:

Wenn Sie bestätigen, ist das Verfahren in der Cloud gelöscht.
Dies Löschfunktion steht Ihnen nicht zur Verfügung, wenn es hierzu ein korrespondierendes Verfahren in WinsolvenOnPrem gibt. Ein versehentliches Löschen ist also ausgeschlossen.
Möchten Sie ein Verfahren löschen, dass auch in WinsolvenzOnPrem gepeichert ist, müssen Sie zunächst das Verfahren in WinsolvenOnPrem löschen und dann in der Cloud.
2. Synchronisation erneut auslösen
Es kommt vor, dass ein Datensatz in der Winsolvenz-Cloud nicht identisch mit dem dazugehörigen Datensatz in Winsolvenz-on-Prem ist. Haben Sie z.B. eine Insolvenzakte mit dem Verfahrensanlageassistenten angelegt, die Gläubiger wurden auch ausgelesen und als Gläubiger in der Winsolvenz-Cloud angelegt, aber diese Datensätze wurde nicht oder unvollständig an WinsolvenzOnPrem übergeben.
Für diesen Fall können Sie nun die Synchronisation erneut auslösen. Am Ende des Datensatzes im Grid in der Winsolvenz-Cloud finden Sie ein Cloud-Symbol mit einem zirkulären Pfeil-Pictogramm.

Klicken Sie für den ausgewählten Datensatz dieses Symbol. Sie lösen so die Synchronisation erneut aus und erhalten folgende Meldung in der rechten oberen Bildschirmecke:

Im Anschluss an diese Aktion wird Ihnen beim erneuten Mouseover folgende Information angezeigt:

Diese Aktion ist möglich für einen einzelnen Beteiligtendatensatz oder auch für die gesamte Akte, je nach dem in welchem Grid Sie sich befinden.
Beachten Sie, dass Sie Datensätze, die Sie manuell in Winsolvenz angelegt haben – z.B. Gläubiger, die nach der Übergabe nicht in Winsolvenz angekommen sind oder eine Akte – nicht erneut synchronisieren. Der von Ihnen nachträglich manuelle Datensatz ist nicht identisch mit dem Datensatz in der Winsolvenz-Cloud. Die Synchronisation legt dann den ausgewählten Datensatz ein zweites Mal an.
