EUWIN-Verbund: Rechtsgrund der „Unerlaubten Handlung“ muss in den Forderungsgrund Wichtiger Hinweis

Anforderung der Gerichte im EUWIN-Verbund (betrifft die Bundesländer: Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Hamburg, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt)  Auf Anforderung einiger Gerichte im EUWIN-Verbund, muss der Rechtsgrund der unerlaubten Handlung zwingend im Grund der Hauptforderung statt in der externen Bemerkung eingetragen werden. Diese Anforderung hat nun der gesamte EUWIN-Verbund übernommen. Als Begründung für diese Anforderung wird angeführt, dass der Rechtsgrund der Unerlaubten Handlung aufgrund der Position der Bemerkungszeile auf dem Tabellenblatt – unterhalb der Unterschrift – nicht in Rechtskraft erwachsen würde. Wir raten Ihnen somit dringend an, soweit dies noch nicht geschehen ist, auf die Winsolvenz-Version 11.8 upzudaten und dort unter Einstellungen / Gericht auf der Registerkarte „Tabellenauszüge II“ im Bereich „Sonstiges“ die neue Option „Art der unerlaubten Handlung in Forderungsgrund übernehmen“ bei dem jeweiligen Gericht einzustellen. Bitte beachten Sie hierbei: Diese Einstellung greift nur für zukünftige Eintragungen. In bereits bestehenden Tabellen, die noch nicht zu Gericht übermittelt wurden, muss der Rechtsgrund der Unerlaubten Handlung manuell in das Feld Forderungsgrund eingetragen werden.    

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Neue winsolvenz Version 11.8 Wichtige Neuerung bei Unerlaubter Handlung

Seit dem 7.9.2026 steht Ihnen winsolvenz in der Version 11.8 im Downloadbereich zur Verfügung. Product Launch Session für winsolvenz On-Demand Die Product Launch Session für winsolvenz steht Ihnen als On-Demand-Erlebnis in der Septeo Academy zur Verfügung. Entdecken Sie alle Neuerungen bequem, wann immer es Ihnen passt: In unserer On-Demand Playlist finden Sie kompakte Videoeinblicke zu den wichtigsten Produkt-Highlights des Quartals. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie das unsere On-Demand Playlist. Zur On-Demand-Video-Aufzeichnung

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Wussten Sie schon …? Entdecken Sie mehr in Ihrer Software!

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Neue Features im Legal Twin Verfahrensanlage Löschen von Verfahren in der Cloud / Synchronisation erneut auslösen

Seit dem 19.06.2026 stehen zwei neue Funktionen bereit: Verfahren in der Cloud löschen: Verfahren, die wegen Synchronisationsstörungen nicht ins WinsolvenzOnPrem übertragen wurden, können Sie jetzt direkt in der Winsolvenz-Cloud löschen. Synchronisation erneut auslösen: Datensätze, die nicht oder unvollständig an WinsolvenzOnPrem übergeben wurden, lassen sich erneut synchronisieren.

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KI im Insolvenzverfahren: BEAMON AI in der Praxis
Dienstag, 14.07. 13:00-14:00 Uhr Kostenfreies Webinar

Erleben Sie, wie BEAMON AI die Arbeit in Insolvenzverwalterkanzleien einfacher, schneller und effizienter macht. Bereits über 15.000 Nutzer arbeiten täglich mit BEAMON AI. Doch die Anforderungen steigen. Dokumente werden umfangreicher, Fristen enger und der Zeitdruck nimmt zu. Gleichzeitig wächst der Bedarf, Informationen schneller zu finden, Schreiben effizient zu erstellen und wiederkehrende Aufgaben zu automatisieren. Die Frage lautet daher nicht mehr nur: Wie sparen wir Zeit bei der täglichen Arbeit? Sondern: Wie integrieren wir Künstliche Intelligenz so in unsere Kanzlei, dass sie unsere bestehenden Prozesse sinnvoll unterstützt – sicher, praxisnah und ohne Medienbrüche? Genau hier setzt dieses Webinar an. In einer praxisnahen Live-Demo zeigen wir, wie BEAMON AI Insolvenzverwalterkanzleien im Arbeitsalltag unterstützt – von der Recherche über die Dokumentenerstellung bis hin zur Automatisierung wiederkehrender Aufgaben. Jetzt anmelden.

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Neue Version 11.6.23 im Downloadbereich verfügbar Wichtiger Hinweis

Das Datenbankupdate konnte beim Update auf die Winsolvenz-Version 11.6.22 länger als gewöhnlich dauern. In der Version 11.6.23 wurden ausschließlich Änderungen bezüglich des Datenbankupdates vorgenommen. Das Datenbankupdate sollte jetzt in angemessener Zeitdauer ausgeführt werden. Sollten Sie die Version 11.6.22 bereits erfolgreich aktualisiert haben, ist ein Update auf die Version 11.6.23 nicht erforderlich!

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AI Agentin Karla Einfache Interaktion bei produktspezifischen Fragen

Karla – Ihr Weg zur schnellen Unterstützung! Wir möchten Ihnen an dieser Stelle unsere AI Agentin Karla vorstellen! Karla ist ein Chatbot, der Ihnen dabei hilft aufkommende Fragen schnellstmöglich zu beantworten und es Ihnen leicht macht, wichtige Informationen auf einfachstem Wege zu finden, rund um die Uhr! Machen Sie Karla zu Ihrer täglichen Begleitung bei Ihrer Arbeit! Wichtige Informationen: Karla arbeitet mit rein STP-internen Informationen (z.B. stp.one HelpCenter) und kann zu keinem Zeitpunkt Daten von Kundensystemen in Betracht ziehen.

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Erweiterung bei Standardtexten für die Arten der unerlaubten Handlung i.S.v. § 174 II InsO Wichtiger Hinweis

In Winsolvenz werden drei Standardtexte für die genauere Bezeichnung der unerlaubten Handlung im Sinne von § 174 II InsO ausgeliefert. Die Standardtexte werden verwendet, wenn ein Tabellenauszug erstellt wird und in Winsolvenz unter Gläubiger/Tabelle/Anmeldung bei Setzen der Option „Unerlaubte Handlung“ eine der drei Optionen ausgewählt wird.  Der Text wird dann als Präfix bei der externen Bemerkung zur Forderung eingesteuert, da es bei den drei vordefinierten Gerichtsschnittstellen kein vorgesehenes spezielleres Datenfeld für die Unterscheidung der unerlaubten Handlung gibt.  Bei Bedarf können Sie die Standardtexte in der Kanzlei erweitern. Dafür ist die Anmeldung mit einer Administrator Berechtigung erforderlich (Benutzerrollen „Administrator“ oder „Administrator (ohne Verfahren Löschen) erforderlich.  Bei der Bearbeitung der angemeldeten Forderung können Sie dann die externe Bemerkung zur einzelnen Forderung im Einzelfall weiter ergänzen. Beachten Sie, dass der Text durch die Gerichtsschnittstellen auf 255 Zeichen maximal begrenzt ist (die Anzahl der verwendeten Zeichen wird Ihnen angezeigt.   

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