KI im Insolvenzverfahren: BEAMON AI in der Praxis
Dienstag, 14.07. 13:00-14:00 Uhr Kostenfreies Webinar

Erleben Sie, wie BEAMON AI die Arbeit in Insolvenzverwalterkanzleien einfacher, schneller und effizienter macht. Bereits über 15.000 Nutzer arbeiten täglich mit BEAMON AI. Doch die Anforderungen steigen. Dokumente werden umfangreicher, Fristen enger und der Zeitdruck nimmt zu. Gleichzeitig wächst der Bedarf, Informationen schneller zu finden, Schreiben effizient zu erstellen und wiederkehrende Aufgaben zu automatisieren. Die Frage lautet daher nicht mehr nur: Wie sparen wir Zeit bei der täglichen Arbeit? Sondern: Wie integrieren wir Künstliche Intelligenz so in unsere Kanzlei, dass sie unsere bestehenden Prozesse sinnvoll unterstützt – sicher, praxisnah und ohne Medienbrüche? Genau hier setzt dieses Webinar an. In einer praxisnahen Live-Demo zeigen wir, wie BEAMON AI Insolvenzverwalterkanzleien im Arbeitsalltag unterstützt – von der Recherche über die Dokumentenerstellung bis hin zur Automatisierung wiederkehrender Aufgaben. Jetzt anmelden.

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Neue Version 11.6.23 im Downloadbereich verfügbar Wichtiger Hinweis

Das Datenbankupdate konnte beim Update auf die Winsolvenz-Version 11.6.22 länger als gewöhnlich dauern. In der Version 11.6.23 wurden ausschließlich Änderungen bezüglich des Datenbankupdates vorgenommen. Das Datenbankupdate sollte jetzt in angemessener Zeitdauer ausgeführt werden. Sollten Sie die Version 11.6.22 bereits erfolgreich aktualisiert haben, ist ein Update auf die Version 11.6.23 nicht erforderlich!

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AI Agentin Karla Einfache Interaktion bei produktspezifischen Fragen

Karla – Ihr Weg zur schnellen Unterstützung! Wir möchten Ihnen an dieser Stelle unsere AI Agentin Karla vorstellen! Karla ist ein Chatbot, der Ihnen dabei hilft aufkommende Fragen schnellstmöglich zu beantworten und es Ihnen leicht macht, wichtige Informationen auf einfachstem Wege zu finden, rund um die Uhr! Machen Sie Karla zu Ihrer täglichen Begleitung bei Ihrer Arbeit! Wichtige Informationen: Karla arbeitet mit rein STP-internen Informationen (z.B. stp.one HelpCenter) und kann zu keinem Zeitpunkt Daten von Kundensystemen in Betracht ziehen.

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Die digitale Assistenz für Ihre Kanzlei Jetzt Demo buchen!

Unsere KI-gestützten Tools Legal Twin Verfahrensanlage Plus (inkl. automatischer Kontoeröffnung über die Deutsche-Bank-Schnittstelle) und Legal Twin Forderungserfassung sparen Ihnen wertvolle Zeit und steigern Ihre Effizienz spürbar. Nutzen Sie die Vorteile intelligenter Automatisierung und entlasten Sie Ihr Team bei Routineaufgaben – damit Ihre Fachkräfte sich auf das Wesentliche konzentrieren können. 👉 Jetzt Demo buchen und digitale Assistenz erleben! Buchen Sie einen Termin mit Jens Bühler: LegalTwin Forderungserfassung / Verfahrensanlage + Ihre De…

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Erweiterung bei Standardtexten für die Arten der unerlaubten Handlung i.S.v. § 174 II InsO Wichtiger Hinweis

In Winsolvenz werden drei Standardtexte für die genauere Bezeichnung der unerlaubten Handlung im Sinne von § 174 II InsO ausgeliefert. Die Standardtexte werden verwendet, wenn ein Tabellenauszug erstellt wird und in Winsolvenz unter Gläubiger/Tabelle/Anmeldung bei Setzen der Option „Unerlaubte Handlung“ eine der drei Optionen ausgewählt wird.  Der Text wird dann als Präfix bei der externen Bemerkung zur Forderung eingesteuert, da es bei den drei vordefinierten Gerichtsschnittstellen kein vorgesehenes spezielleres Datenfeld für die Unterscheidung der unerlaubten Handlung gibt.  Bei Bedarf können Sie die Standardtexte in der Kanzlei erweitern. Dafür ist die Anmeldung mit einer Administrator Berechtigung erforderlich (Benutzerrollen „Administrator“ oder „Administrator (ohne Verfahren Löschen) erforderlich.  Bei der Bearbeitung der angemeldeten Forderung können Sie dann die externe Bemerkung zur einzelnen Forderung im Einzelfall weiter ergänzen. Beachten Sie, dass der Text durch die Gerichtsschnittstellen auf 255 Zeichen maximal begrenzt ist (die Anzahl der verwendeten Zeichen wird Ihnen angezeigt.   

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Schriftgutübergabe für Gerichte in Rheinland-Pfalz Wichtig!

Bei einigen Gerichten in Rheinland-Pfalz (Neuwied, Betzdorf, Montabaur) werden derzeit Insolvenzkanzleien mit einem Standardanschreiben informiert und auf Besonderheiten bei der Schriftgutübergabe (Einzeldokumente, Name der Gläubiger im Titel) hingewiesen. Eine Rechtsverordnung für das Land gibt es aktuell noch nicht.  Bei den Gerichten in Rheinland-Pfalz ist Eureka-Winsolvenz im Einsatz und die Empfehlungen in dem Anschreiben weichen in einigen Details von denen in anderen Bundesländern ab: 

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