Insolvenzstatistikmeldungen – Hinweis der Landesämter: Keine Änderung bei Nutzung des StatistikGateways notwendig

Die Landesämter für Statistik versenden aktuell Schreiben an Insolvenzverwalterkanzleien mit dem Hinweis, dass eine Migration des Meldeverfahrens nach Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Dabei werden teilweise auch Zugangsdaten zur Anmeldung am Amt-eigenen IDEV-System versendet. Sollten Sie die Insolvenzstatistik-Meldungen elektronisch über WINSOLVENZ erzeugen und über den StatistikGateway versenden, ist KEINE Änderung notwendig. Dieses Verfahren über die eSTATISTIK.core Schnittstelle wird weiterhin von den Statistikämtern unterstützt. Sie müssen daher auch die vom Amt versendeten Zugangsdaten NICHT nutzen.

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