Bitte verwenden Sie beim Tabellenexport an das Gericht in EUWIN-Ländern weiterhin das itr-Format 1.000b, das Ihnen von Winsolvenz auch vorgeschlagen wird. Verwenden Sie das neue itr-Format 1.000c ausschließlich nach Absprache mit dem Gericht.
weiter...Insolvenzstatistikmeldungen – Hinweis der Landesämter: Keine Änderung bei Nutzung des StatistikGateways notwendig
Die Landesämter für Statistik versenden aktuell Schreiben an Insolvenzverwalterkanzleien mit dem Hinweis, dass eine Migration des Meldeverfahrens nach Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Dabei werden teilweise auch Zugangsdaten zur Anmeldung am Amt-eigenen IDEV-System versendet. Sollten Sie die Insolvenzstatistik-Meldungen elektronisch über WINSOLVENZ erzeugen und über den StatistikGateway versenden, ist KEINE Änderung notwendig. Dieses Verfahren über die eSTATISTIK.core Schnittstelle wird weiterhin von den Statistikämtern unterstützt. Sie müssen daher auch die vom Amt versendeten Zugangsdaten NICHT nutzen.
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