winsolvenz.p4 Version 10.8.22 – Korrektur für UStVA mit Dauerfristverlängerung steht zum Download bereit

Aufgrund des Wechsels in der UStVA-Komponente durch den Dienstleister beim Elster-Versand war es bei der Abgabe der UStVA mit Dauerfristverlängerung dazu kommen, dass die UStVA zwar korrekt erstellt wurden, der Versand aber fehlerhaft war, weil das falsche Jahr (2021) eingesteuert wurde und falsche Kennzahlen angesprochen wurden.

Hinweis: Die UStVA 2021 ohne Dauerfristverlängerung war hiervor nicht betroffen.

Bitte beachten Sie zur Korrektur dieser UStVA die Anleitung.

Weitere Informationen zur Version 10.8. – Jahreswechselversion

Diese Jahreswechselversion ist wesentlich umfangreicher als die vorherigen Jahreswechselversionen, weil es einige gesetzliche Änderungen (u.a. Änderungen gem. Art. 6 SanInsFoG, Art. 1 KostRÄG 2021) gab, die zum 01.01.2021 kurzfristig in Kraft getreten sind.

Verfahrenskosten

Der Gesetzgeber hat die InsVV, das JVEG und das GKG mit Auswirkungen auf Insolvenzverfahren angepasst

  • für das Gutachten nach JVEG die neuen Stundensätze und die geänderten bzw. neuen Pauschalwerte
  • für die Gerichtskosten nach GKG die neue Wertetabelle nach § 34 GKG und der neue Wert Nummer 2311
  • für die Verwaltervergütung bei Antragstellung ab 1.1.2021 die neuen Staffelwerte und Staffelprozentwerte, die neuen Werte für die Mindestvergütung von Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren sowie die angehobene Auslagenpauschale*

*Bitte beachten Sie, dass aus zeitlichen Gründen die Änderung für die Vergütungsberechnung in der Wohlverhaltensphase, der Vergütung bei Nachtragsverteilungen und der Vorschlagswerte für die angehobene Zustellungspauschale erst mit der Folgeversion 10.8a umgesetzt werden.

Verkürzung der Wohlverhaltensphase (WVP)

Die Länge der Wohlverhaltensphase

  • 3 Jahre für Verfahren mit Antragstellung ab dem 1.10.2020**,
  • sukzessiv verkürzte Längen für Verfahren mit Antragstellung nach dem 16.12.2019**
  • sowie 6 Jahre (ggf. 3 Jahre bei Mindestquote 35 % oder 5 Jahre bei Kostendeckung) für Altverfahren

werden Ihnen in einem Assistenten zur Berechnung des Endtermins der WVP sowie in einem erweiterten Feld unter Verfahren/Akte angezeigt.

** Beachten Sie bitte, dass durch das Update keine automatische Änderung des Endtermins der WVP über den gesamten Datenbestand erfolgt, sondern dass der Endtermin ggf. manuell angepasst werden muss.

Insolvenzstatistik

Die Fristen zur Abgabe der Insolvenzstatistik bei

  • Beendigung des Verfahrens
  • Erteilung, Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

wurden vom Gesetzgeber auf sechs Wochen geändert. Winsolvenz unterstützt Sie dabei durch neue Hinweismeldungen bei Terminanlage sowie der Filterung.

HINWEIS: Am 1. Januar 2020 ist das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) in Kraft getreten (BGBl. I 2019, Nr. 42, S. 1746-1751). Dieses beinhaltet in Artikel 2 auch Änderungen zum Insolvenzstatistikgesetz, die zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind. Durch die Gesetzesänderung wird das Verfahren insoweit geändert, als die Vollzähligkeitsprüfung nunmehr bei den statistischen Ämtern erfolgt. Zur Entlastung der auskunftspflichtigen Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder entfallen die Mitteilungen an die Insolvenzgerichte, für welche Verfahren sie die Daten elektronisch direkt an die statistischen Ämter übermittelt haben.

UStVA, ZM, UStE, EÜR

Mit der aktuellen Version ist die Erstellung folgender Auswertungen möglich:

  • Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) für das Jahr 2021
  • Zusammenfassende Meldung (ZM) für das Jahr 2021
  • Umsatzsteuererklärung (UStE) für das Jahr 2020

Die Anmeldungen und Erklärungen können per ELSTER übertragen und elektronisch signiert werden. Für die Übermittlung der UStVA ab dem Jahr 2021 sowie die ZM ab dem Jahr 2021 wird die neue Komponente ElsterTransit verwendet.

Die Erstellung der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2021 – unterjährig – sowie die Amtliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für das Jahr 2020 werden wir Ihnen in diesem Jahr in einer späteren Version 10.8a zur Verfügung stellen.

Kontenrahmen

Mit dieser Version stehen Ihnen die Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 des Jahres 2021 zur Verfügung.

Außerdem werden die Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 der Jahre vor 2021 aktualisiert.

Des Weiteren stehen Ihnen die neuen SKR InsO Kontenrahmen***

  • SKR04 InsO ab 2021 und
  • SKR03 InsO ab 2021

zur Verfügung. Die Kontenrahmen, bei denen es zahlreiche Änderungen gab, sollen gemäß Fachausschuss SKR InsO für neue Verfahren mit Buchhaltungen ab 1.2.2021 verwendet werden. Für Interessierte gibt es das neue Forum https://www.skrinso.de/

Die weiterhin bestehenden Kontenrahmen SKR-InsO Kontenrahmen SKR04 InsO ab 2012 und SKR03 InsO ab 2013*** wurden um die ab 2021 gültigen Kontenfunktionen und Kontenbezeichnungen im Bereich der IDB Konten ergänzt.

*** Digital oder Enterprise-Edition oder mit der Classic-Edition das FIBU-Pro-Modul notwendig

Buchhaltung

Es gibt neue BU-Schlüssel 5xxx für die Buchung von Minderungen bei Umsatzsteuer und Vorsteuer, einen neuen Sachverhalt zur Auswahl nach 13b II Nr. 12 UStG sowie die sich durch den Brexit ergebenden Änderungen bei der Länderauswahl von EU-Ländern (GB ab 2021 kein Land mit EU Status mehr, XI für Nordirland mit Beschränkung auf Warenlieferungen). Diese Änderungen werden auch bei der Erstellung der UStVA 2021 in den neuen Kennzahlen sowie bei der Erstellung der ZM 2021 berücksichtigt.

Auszahlung

Die Auszahlung in der WVP wurde erweitert

  • Zusätzliches Feld für Kontoguthaben
  • Anzeige wichtiger Termine und der Länge der WVP
  • Unterstützung bei der Auswahl des Jahres der WVP und der Anlage des Zeitraums

GIS 4.0 Anbindung

Für die Anbindung von GIS 4.0 wurden Funktionen für die Mehrfachzuordnung (GIS Exportstatus von Verfahren, Löschen von Verfahren) erweitert. Zudem ist jetzt das Anbinden von mehreren winsolvenz.p4 Servern, welche am gleichen LEXolution Service BUS (LSB) konfiguriert sind, möglich. Für jedes winsolvenz.p4 System ist ein eigenständiges GIS-Cockpit zu installieren.
Beachten Sie bitte, dass für die vollständige Nutzung der Funktionen das Einspielen eines neuen GIS-Cockpits erforderlich ist, das Ihnen in Kürze zum Download zur Verfügung stehen wird. Den Download-Link erhalten Sie in einem gesonderten Newsletter an GIS 4.0-Kunden.