Elektronisches Gläubigerinformationssystem: die Änderungen des § 5 Abs. 5 InsO

Mit dem Inkrafttreten des SanInsFoG zum 01.01.2021 ist der Einsatz eines elektronischen Gläubigerinformationssystem verpflichtend, siehe § 5 Abs. 5 InsO.

Es gibt bereits erste Insolvenzgerichte, die den Einsatz eines konformen elektronischen Gläubigerinformationssystem bei Ihren Insolvenzverwaltern abfragen. Dafür stellen wir jedem GIS-4.0-Kunden automatisch eine kanzleiindividuelle Konformitätserklärung im PDF-Format aus, die für die Vorlage vor Gericht verwendet werden kann.

Auf Wunsch erhalten Sie als GIS-4.0-Kunde die Konformitätserklärung gerne auch als Print. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.