winsolvenz.p4 10.9 im Downloadbereich

Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass winsolvenz.p4 Version 10.9 im Downloadbereich zu Ihrer Verfügung steht. Verfahrenskosten Mit der vorliegenden Version ist es möglich, die für die Berechnung zugrundeliegenden Tabellen für die Berechnung der Vergütung (alte/neuen Staffelwerten, Mindestvergütungssätzen, Auslagenpauschalen usw.) bei Antragstellung ab dem 01.01.2021 manuell auszuwählen um für die Vergütung bei einem vorgelagerten Eigenverwaltungsverfahren die alten Werte zu berücksichtigen (Auswirkung des COVInsAG (Artikel 10 § 5 Abs. 7)) für die Gerichtskosten nach GKG auch bei einer Antragstellung vor dem 01.01.2021 die neue Wertetabelle nach § 34 GKG manuell auszuwählen um auch bei älteren Verfahren die neue Gerichtskostentabelle anwenden zu können.

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Sie haben Fragen oder Auffrischungsbedarf zu bestimmten Themen? Kein Problem, melden Sie sich direkt über die Links zu unseren Online Schulungen an. Für Kanzleien mit Flatrate sogar kostenlos! 21.04.2022: 09:00 – 11:00 Insolvenzrechtliche Buchführung Teil 1 21.04.2022: 12:00 – 14:00 Vergütungsberechnung 21.04.2022: 15:00 – 17:00 Textverarbeitung

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winsolvenz.p4 10.7b, 18.09.2020 – Anhebung der Mindestversion ERIC für ELSTER

Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen die Version winsolvenz.p4 10.7b zur Verfügung zu stellen. Steuern: Anhebung der Mindestversion ERIC für ELSTER Die Mindestversion für die ERIC Version für den ELSTER Versand wird seitens der Steuerverwaltung mit Wirkung ab dem 21.09.2020 angehoben. Soweit Sie in der Kanzlei mit winsolvenz.p4 die UStVA (Umsatzsteuervoranmeldung), UStE (Umsatzsteuererklärung)* ZM (Zusammenfassende Meldung)* EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)* erstellen und per ELSTER versenden, ist ein Update zwingend erforderlich. * Fibu-Modul notwendig

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Ankündigung winsolvenz.p4 10.7b, 18.09.2020 – Anhebung der Mindestversion ERIC für ELSTER Neu

Die Mindestversion für die ERIC Version für den ELSTER Versand wird seitens der Steuerverwaltung mit Wirkung ab dem 21.09.2020 angehoben. Soweit Sie in der Kanzlei mit winsolvenz.p4 die Umsatzsteuervoranmeldungen oder Steuererklärungen erstellen und per ELSTER versenden, ist ein Update zwingend erforderlich. Die Version 10.7.b. wird voraussichtlich am Freitag, 18.09.2020 im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

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Release Notes winsolvenz.p4 Version 10.7

Mit der Version 10.7 von winsolvenz.p4 können wir Ihnen folgende Neuerungen vorstellen: UStE 2020, EÜR 2019 Mit der aktuellen Version ist die Erstellung folgender Auswertungen möglich (Fibu-Modul notwendig): Umsatzsteuererklärung (UStE) für das Jahr 2020 Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für das Jahr 2019 Die Erklärungen können per ELSTER übertragen und elektronisch signiert werden.

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Wussten Sie, dass wir Sie auch bei Ihrer insolvenzrechtlichen Buchhaltung unterstützen können?

Erstellung insolvenzrechtlicher Buchhaltung in Ihren Insolvenz-und Sanierungsverfahren Wir unterstützen unsere Kunden erfolgreich bei der Buchung ihrer Verfahren in jeder Phase und in jedem Zustand bis hin zur Abschlussreife. Hierzu buchen wir GOI-konform direkt auf Ihrem System, sodass Sie den Fortschritt unserer Arbeitsergebnisse jederzeit verfolgen können. Wir erstellen außerdem Umsatzsteuervoranmeldungen und prüfen auf Wunsch Ihre Schlussrechnungslegung. Mit unserem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten wir – auch bei personellen Engpässen – flexible Einsatzszenarien. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf! Auch in anderen Bereichen sind wir für Sie da. Unsere gesamten Leistungen und weitere Informationen finden Sie unter: www.stp-solution.de oder wenden Sie sich direkt an unseren Sales Manager Thorsten Jüterbock. thorsten.jueterbock@stp-solution.de +49 172 7280354

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