Work@Home benötigt klare Vorgaben seitens der Leitung, damit die anfallenden Arbeiten auch vollständig, fristgerecht und korrekt erledigt werden.
Hierzu gehören u.a. Festlegungen für:
- Arbeitszeiten und Pausenzeiten
- Umgang mit Kindern und weitere im Haushalt lebenden Personen im Laufe des Tages
- Festlegung von Telefon- oder Video-Konferenzen
- Tages-Arbeitsplanung / Kontrolle der durchgeführten Arbeiten
- Umgang mit sensiblen Daten (Datenschutz und Vertraulichkeit)
- Klärung von rechtlichen und versicherungstechnischen Themen für die Mitarbeiter
Weiterhin müssen z. B. Anordnungen getroffen werden für:
- Ausstattung des Arbeitsplatzes (Schreibtisch, Telefon, Internetzugang, PC, Bildschirm)
- Zugang zum System der Kanzlei / externer Zugriff auf den eigenen Arbeitsplatz im Büro
In den meisten Fällen sind die technischen Voraussetzungen leicht umzusetzen. Hierzu bieten wir Ihnen eine Anleitung, damit Ihre Mitarbeiter schnell arbeitsfähig sind.
(Zugriff per VPN oder Remote).
Einige Arbeiten werden weiterhin nicht vom Homeoffice aus durchzuführen sein. Dazu gehören z. B.
- die Entgegennahme oder der Versand der Papierpost
- Bearbeitung oder Recherche in nicht digitalisierten Akten
Wenn sich jedoch nur wenige Mitarbeiter (in Absprache miteinander) im Büro befinden, dann besteht für diese Mitarbeiter auch ein geringeres Risiko der Ansteckung.
Ein 100%iges Arbeiten Ihrer Kanzlei aus dem Homeoffice heraus ist sicherlich unrealistisch. Es gibt jedoch Lösungen, technischer und organisatorischer Art, die eine weitest gehende Abwesenheit der Mitarbeiter aus dem Büro möglich machen.
Diese unterschiedlichen Lösungen zeigen wir Ihnen gerne auf. Ziel ist es, die Mitarbeiter so wenig, wie möglich einer Ansteckungsmöglichkeit auszusetzen und gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der Kanzlei sicherzustellen.