winsolvenz.p4 10.9 im Downloadbereich

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass winsolvenz.p4 Version 10.9 im Downloadbereich zu Ihrer Verfügung steht.

Verfahrenskosten

Mit der vorliegenden Version ist es möglich, die für die Berechnung zugrundeliegenden Tabellen für

  • die Berechnung der Vergütung (alte/neuen Staffelwerten, Mindestvergütungssätzen, Auslagenpauschalen usw.) bei Antragstellung ab dem 01.01.2021 manuell auszuwählen um für die Vergütung bei einem vorgelagerten Eigenverwaltungsverfahren die alten Werte zu berücksichtigen (Auswirkung des COVInsAG (Artikel 10 § 5 Abs. 7))
  • für die Gerichtskosten nach GKG auch bei einer Antragstellung vor dem 01.01.2021 die neue Wertetabelle nach § 34 GKG manuell auszuwählen um auch bei älteren Verfahren die neue Gerichtskostentabelle anwenden zu können.

Neue Insolvenzgeldbescheinigung

Im Programm ist das Eingabeformular sowie ein Report für die neue Insolvenzgeldbescheinigung hinterlegt.

Neue Pfändungstabelle

Zur Berechnung pfändbaren Einkommens ist die neue Pfändungstabelle verfügbar.

Nutzungsauswertung

Wir möchten gerne unser Programm verbessern und dazu ermitteln, welche Programmbereiche von winsolvenz.p4 wie genutzt werden. Beim Update haben Sie die Möglichkeit hierzu Daten zu übermitteln – es werden dabei keine personenbezogenen Daten übermittelt.
Um sich selbst einen Überblick über die Nutzung von winsolvenz.p4 in Ihrer Kanzlei zu verschaffen, können Sie selbst ebenfalls auf diese Daten zugreifen und diese für sich auswerten. Dazu finden Sie im Programm unter Hilfe/Analyse/Nutzungsauswertung einen Report. Weitere Informationen finden Sie unter: https://helpdesk.stp-products.com/unterstuetzen-sie-uns-mit-ihrer-erfahrung-anonyme-diagnosedaten/

Installation/Update

Die Version winsolvenz.p4 10.9 ist für

  • Windows Server 2019
  • Windows Server 2016
  • Windows Server 2012 R2
  • MS SQL Server 2019 (Standard oder Enterprise)
  • MS SQL Server 2017 (Standard oder Enterprise)
  • MS SQL Server 2016 (Standard oder Enterprise)
  • MS SQL Server 2014 (Standard oder Enterprise)
  • MS SQL Server 2012 (Standard oder Enterprise)
  • Windows 10 (Professional oder Enterprise, 32 und 64-Bit)
  • Windows 8.1 (Professional oder Enterprise, 32 und 64-Bit)
  • Office 2019 (Professional und Professional Plus, 32 und 64-Bit)
  • Office 2016 (Professional und Professional Plus, 32 und 64-Bit)
  • Office 2013 (Professional und Professional Plus, 32 und 64-Bit)
  • STP Common Services 1.4.0 und 1.5.0
  • STP User Management 1.4.36 und 1.5.163

getestet und freigegeben.

Für die Client Betriebssysteme wird explizit darauf hingewiesen, dass Home oder Starter Editions NICHT unterstützt sind. Als Bildschirmauflösung zur Verwendung in winsolvenz.p4 empfehlen wir 1920 x 1080 Pixel (Full HD).

Mit freundlichen Grüßen aus Karlsruhe

Ihr winsolvenz.p4 Team

 

Für die weiteren Verbesserungen beachten Sie bitte die nachfolgenden Release Notes:

Arbeitsbereich Anmerkung/Beschreibung
Einstellungen/Benutzer/Access Export Es gibt wieder die Möglichkeit, die Benutzer-Daten in eine Access-Datenbank zu schreiben.
Adressen u. Beteiligte/Beteiligte/ Insolvenzgeldbescheinigung Im Programm ist das Eingabeformular sowie ein Report für die neue Insolvenzgeldbescheinigung ab dem 01.05.2021 hinterlegt. Für neu erfasste Daten wird das neue Formular benutzt, alte gespeicherte Daten werden im alten Formular angezeigt. Für Daten, die im Zeitraum ab dem 01.05.2021 erfasst wurden, haben Sie die Möglichkeit, auch das neue Formular zu verwenden.
Gläubiger/Tabelle Opos/Erlösauskehr Im Report 7200 „Erlösauskehr“ wird Ihnen in der Spalte „USt KB“ die im Kostenbeitrag enthaltene Umsatzsteuer separat ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass der Kostenbeitrag – weiterhin – brutto inklusive der enthaltenen Umsatzsteuer dargestellt wird.
Nutzungsauswertung In winsolvenz werden Nutzungsdaten auf Basis des Aufrufs von Formularen für einen Zeitraum von 120 Tagen (zukünftig ab diesem Update 365 Tagen) gesammelt. Hintergrund ist, dass wir gerne unser Programm verbessern und dazu ermitteln möchten, welche Programmbereiche häufiger und welche Bereiche weniger häufig genutzt werden. Die gesammelten Daten betreffen weder personenbezogene Daten der Benutzer in der Kanzlei noch Daten aus den Verfahren.

Bei diesem und den künftigen Updates haben Sie die Möglichkeit, die Daten für die Kanzlei an STP zu übermitteln.

Unter Hilfe/Analyse/Nutzungsauswertung können Sie die gesammelten Daten zu jedem beliebigen Zeitpunkt im „Report Nutzungsauswertung“ unabhängig von der Übermittlung an STP ansehen – optional sortiert nach der Anzahl der Aufrufe der Formulare oder alphabetisch sortiert nach deren Namen.

Rechnungslegung/Auswertungen Vorlauf/ Steuererklärungen (ElsterTransit) Auch wenn Sie ein Betriebssystem mit englischer Spracheinstellung verwenden, werden nunmehr im Erfassungsformular in ElsterTransit die Texte (Überschriften, Beschreibungen) in deutscher Sprache angezeigt.
Ein sog. „Halb-Geviertstrich“ (längerer Bindestrich, hier in einer Telefon- oder Faxnummer, z.B. aus MS-Word übernommen) des Verwalters oder mitwirkenden Steuerberaters wird für ElsterTransit in einen einfachen Bindestrich umgewandelt, damit die Steuererklärungen übertragen werden können.
Rechnungslegung/Auswertungen Vorlauf/ EÜR Zentrale Als „Datenlieferant“ für die EÜR ist zur schnelleren Bearbeitung der Name und die Adresse der/ des Insolvenzverwalter/- in vorbelegt (kann überschrieben werden).
Rechnungslegung/Auswertungen Vorlauf/UStE Zentrale Bei einem in einer UStE für das Jahr 2021 gespeicherten versehentlich erfasstem zweiten Zeitraum der Unternehmereigenschaft bei einem leeren ersten Zeitraum kann der zweite Zeitraum wieder gelöscht werden.

Ein Versand einer UStE mit lediglich vorhandemen zweitem Zeitraum ist nicht möglich.

Textverarbeitung/Anschreiben Werden mehrere Rechtsnachfolger/ Zessionare angeschrieben, so wird jeweils die korrekte lfd. Nr. der Forderungen zum zugehörigen Gläubiger in das Anschreiben an die Rechtsnachfolger/ Zessionare eingesteuert.
Verfahren/Akte/Pfändungstabelle Im Programm ist zur Berechnung des pfändbaren Einkommens die neue Pfändungstabelle für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2023 hinterlegt.
Verfahren/Kosten/Berechnung – Gerichtskosten Die jeweilige Gerichtskostentabelle wird programmseitig grundsätzlich an Hand des erfassten Datums der Antragstellung vorgeschlagen.

Für Sonderfälle kann bei Verfahren mit Antragstellung vor dem 01.01.2021 auch die Gerichtskostentabelle ab dem 01.01.2021 manuell ausgewählt werden (Zeitpunkt der voraussichtlichen Beendigung des Verfahrens).

Verfahren/Kosten/Berechnung – Vergütung Die Berechnung der Vergütung mit jeweiligen alten/neuen Staffelwerten, Mindestvergütungssätzen, Auslagenpauschalen usw. wird grundsätzlich an Hand des Datums der Antragstellung vorgeschlagen.

Bei Verfahren mit Antragstellung ab dem 01.01.2021 kann manuell die alte Vergütungstabelle ausgewählt werden.

Hintergrund ist, dass in Ausnahmefällen die alte InsVV Fassung – auch bei Folgeinsolvenzverfahren – bei vorausgehenden Eigenverwaltungsverfahren – wegen der Auswirkung des COVInsAG (Artikel 10 § 5 Abs. 7) – angewendet werden muss.

Die InsVV Version wird im Formular zur besseren Unterscheidung nicht mehr mit dem Zeitpunkt der Fassung des Gesetzes durch den Gesetzgeber, sondern mit dem Zeitraum der Gültigkeit (bis zum 31.12.2020/ ab dem 01.01.2021) angezeigt.