Die neue Winsolvenz Version 11.3 steht Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Inhalte dieser Version sind insbesondere:
Abweichender Kontoinhaber
Für die verschiedenen Arten von Zahlungsempfängern (Gläubiger, Vertreter, Rechtsnachfolger und Zahlungsempfänger im engeren Sinne) besteht die Möglichkeit, einen abweichenden Kontoinhaber zu definieren. Hintergrund ist, dass Banken gemäß der EU-Verordnung 2024/886 (sog. Verification of Payee, VoP) ab dem 9. Oktober 2025 bei SEPA-Überweisungen prüfen müssen, ob der angegebene Empfängername mit dem Kontoinhaber des Kontos der angegebenen IBAN übereinstimmt. Damit sollen Fehlüberweisungen verhindert werden.
Winsolvenz in der STP Cloud
Für Verfahren, die in der Cloud vorhanden sind, können zusätzlich auch SKR InsO Kontenrahmen
2021 verwendet werden.
Gutachten
Die JVEG Änderung für die Stundenpauschale des Gutachters, der auch vorläufiger
Insolvenzverwalter ist, wurde berücksichtigt.