Für die statistischen Meldungen müssen ab dem 01.01.2022 bei der Beendigung von Insolvenzverfahren (Statistikarten RB und VB) sowie der Entscheidung zur Restschuldbefreiung (Statistikart X) weitere Werte gemeldet werden. Hierzu einige Informationen für Sie:
RB und VB Bogen
– Höhe der nicht befriedigten Absonderungsrechte
X Bogen (Werte für Verteilungen analog der Werte der bisherige Statistikart RB)
– Höhe des zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrages
– Höhe des zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrages für Finanzämter
– Höhe des zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrages für Bundeagentur für Arbeit
– Höhe des zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrages für Sozialversicherungsträger
Achtung: Dies betrifft erst Verfahren, die 2022 beendet werden bzw. bei denen 2022 die Entscheidung zur Restschuldbefreiung ergeht – mit einer Lieferfrist von 6 Wochen (frühestens zu Mitte Februar).
Was können Sie machen:
1) Sie erstellen die Meldungen erst nach Einspielen der Jahreswechselversion 10.11 von winsolvenz.p4, Release voraussichtlich Anfang Februar 2022 mit der Möglichkeit, die Werte automatisiert aus den Verfahren zu übernehmen und übermitteln diese dann zum StatistikGateway oder
2) Sie ergänzen die Angaben auf dem StatistikGateway manuell und übermitteln sie dann vom StatistikGateway an das Statistische Bundesamt