Release Notes winsolvenz.p4 Version 10.7a

Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass winsolvenz.p4 10.7a für Sie im Downloadbereich bereit steht. Was beinhaltet die neue Version:

Corona Konjunkturpaket – zweites Corona Steuerhilfegesetz

Durch das zweite Corona Steuerhilfegesetz werden der Regelsteuersatz von 19 auf 16 Prozentpunkte und der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozentpunkte für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 vermindert.

Mit der aktuellen Version werden in winsolvenz.p4

  • neue Steuersätze mit 16 und 5 Prozentpunkten für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 angelegt und alte Steuersätze zeitlich begrenzt,
  • bei den SKR 03/04 basierten Kontenrahmen (auch SKR InsO Kontenrahmen) neue Steuersammelkonten, Skonti Konten und Konten mit festen Steuersätzen mit 16 und 5 Prozentpunkten angelegt und Bezeichnungen von Konten mit Kontenbezeichnungen, die

19 % und 7 % enthalten haben, um 16 % und 5 % ergänzt,

  • Vorläufe auf Juli 2020 entsprechend der neuen Steuersätze, der BU Schlüssel und der Kontenautomatiken unter Berücksichtigung des Belegdatums (ggf. bei auch abweichenden Leistungsdatums) neu verarbeitet.

Steuern

Die Formulare der UStVA 2020 sowie der UStE 2020* (unterjährig) sind unverändert. Die Umsätze mit den Steuersätzen mit 16 und 5 Prozentpunkten werden laut Vorgabe des Bundesfinanzministeriums unter steuerpflichtigen Umsätzen „zu anderen Steuersätzen“ eingesteuert.

* Fibu-Modul notwendig

DMS Integration

Soweit Sie die Digital Edition oder die Enterprise Edition von winsolvenz.p4 im Einsatz haben, stehen Ihnen im Zusammenspiel mit LEXolution.DMS 7.3 erweiterte Funktionen für die Verschlagwortung der Dokumente zu den Beteiligten inklusive Dokumenttitel und Dokumentkategorie unter „Dokumentdaten bearbeiten“ zur Verfügung. Weiterhin wurde die Funktion „Senden an winsolvenz Beteiligte per E-Mail“ grundlegend überarbeitet.

Für die weiteren Verbesserungen beachten Sie bitte die nachfolgenden Release Notes:

Arbeitsbereich Anmerkung/Beschreibung
Update/Neuverarbeitung der Vorläufe Monatliche und quartalsweise Vorläufe mit Beginn ab 01.07.2020 werden durch das Update neu verarbeitet. Monatliche Vorläufe bis Juni 2020 sowie quartalsweise Vorläufe der ersten beiden Quartale 2020 werden nicht neu verarbeitet. Jahresvorläufe für das Jahr 2020 werden neu verarbeitet.

Dabei werden die neuen Steuersätze, die BU Schlüssel sowie Konten mit Umsatzsteuerautomatik mit Funktionszusatz 001 (Regelsteuersatz) und Funktionszusatz 002 (ermäßigter Steuersatz) neu verarbeitet.

Für die zeitliche Zuordnung ist dabei das Belegdatum=Rechnungsdatum unabhängig vom Vorlaufenddatum relevant. Soweit bei kreditorisch-/debitorischen Buchungen in den o.g.  Vorläufen ein abweichendes Leistungsdatum verwendet wurde, geht dieses hinsichtlich der Berücksichtigung des Steuersatzes dem Belegdatum vor.

Einstellungen/Steuersatz Insgesamt wurden 11 Kategorien von Steuersätzen entweder neu angelegt (z.B. 16 % Regelsteuersatz und 5 % ermäßigter Steuersatz für den Zeitraum 1.7.-31.12.2020) oder aber bisher vorhandene Steuersätze zeitlich begrenzt. Dabei wird auch bereits die Umstellung der Steuersätze ab 1.1.2021 berücksichtigt.
Einstellungen/Verwalter Das Feld „Steuernummer“ zum Verwalter wird wieder auf der Oberfläche angezeigt.
Gläubiger/Auszahlung/Tabelle Bei der Auszahlung an Tabellengläubiger mit der Option „Vorsteuer berücksichtigen“ können bei der Hauptforderung auch 16 % und 5 % und bei der Kostenforderung auch 16 % als Steuersätze verwendet werden.
Gläubiger/Einbuchen/Massegläubiger Massegläubigerforderungen mit Steuersätzen 16 % und 5 % können in die Buchhaltung eingebucht werden.
Gläubiger/Tabelle/Sicherh./Aufrech. Bei der Zuordnung der Besicherung von Aktivvermögen (Debitorenforderungen, Vermögensgegenstände u.a.) kann bei den Kostenbeiträgen auch ein Steuersatz von 16 Prozentpunkten verwendet werden.
Rechnungslegung/Dialog-Buchen Der sich aus dem BU-Schlüssel oder der Steuerautomatikfunktion ergebende Steuersatz wird neu als Wert im Formular angezeigt.
Rechnungslegung/Dialog-Buchen Beispiele für Buchungen mit Steuersätzen:

Bei einer Buchung, die in einem Vorlauf im Zeitraum 01.07 – 31.12.2020 gebucht wird (Belegdatum, ggf. abweichendes Leistungsdatum)

–        mit BU=3 oder 9 ist der Steuersatz 16 %,

–        mit BU=2 oder 8 ist der Steuersatz 5 %,

–        mit BU=5 oder 7 ist der Steuersatz 19 %,

–        mit BU=4 oder 6 ist der Steuersatz 7 %.

Bei einer Buchung, die in einem Vorlauf im Zeitraum 01.07 – 31.12.2020 gebucht wird (Belegdatum, ggf. abweichendes Leistungsdatum)

–        mit einer Automatikfunktion AM 80 oder AV 30 und dem Funktionszusatz 001 (Regelsteuersatz) ist der Steuersatz 16 %

–        mit einer Automatikfunktion AM 80 oder AV 30 und dem Funktionszusatz 002 (ermäßigter Steuersatz) ist der Steuersatz 5 %.

Rechnungslegung/Dialog-Buchen: Ist- in Sollversteuerung, VSt. bei Zahlung u.a. Bei Zahlungsbuchungen auf Rechnungsstellungen im Rahmen von Ist- in Sollversteuerung, Istversteuerung und Vorsteuer bei Zahlung wird bei der Zahlungsflussbuchung der BU-Schlüssel entsprechend der Rechnungsstellungsbuchung vorgeschlagen (z.B. BU=5 bei Zahlung im Juli 2020 auf eine Rechnungsstellung aus dem Juni mit 19%).
Rechnungslegung/Dialog-Buchen/Aufteilen auf Opos Es ist wieder möglich, eine Zahlung auf mehrere Offene Posten aufzuteilen, auch wenn dies die ersten Buchungen in einem Vorlauf sind.
Rechnungslegung/Kanzleikontenrahmen/

Kontenrahmen

Bei den Standardkontenrahmen SKR 03/04 (2003 bis 2020) sowie SKR04 InsO ab 2012 und SKR 03 InsO ab 2013 werden entsprechend den Vorgaben der DATEV® neue Steuersammelkonten, Skonti Konten und Konten mit festen Steuersätzen mit 16 und 5 Prozentpunkten angelegt und Bezeichnungen von Konten mit Kontenbezeichnungen, die 19 % und 7 % enthalten haben zu 19%/16% bzw. 7%/5% mit Gültigkeitsdatum ab 01.07.2020 ergänzt.
Bei den Standardkontenrahmen SKR 03/04 (2003 bis 2020) haben die IDB Konten 4410 bzw. 8410 gemäß Vorgaben der DATEV den Funktionszusatz 190, d.h. bei der Buchung wird unabhängig vom Belegdatum (ggf. abweichendem Leistungsdatum) immer 19 % gebucht. Wir haben daher zusätzlich die IDB Konten 4409 und 8409 angelegt mit dem Funktionszusatz 001 für den Regelsteuersatz (19 % oder 16%) und dieses mit einer Umleitung auf die EA Konten 4410 und 8410 versehen.
Rechnungslegung/Auswertungen Vorlauf/UStVA-Zentrale Das Formular der UStVA bleibt für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 unverändert. Die Umsätze mit Steuersätzen von 16 % und 5 % werden in Zeile 28 „zu anderen Steuersätzen“ als Bemessungsgrundlage in Feld 35 und als Steuer in Feld 36 berücksichtigt. Bei innergemeinschaftlichen Erwerben erfolgt die Einsteuerung in Zeile 35 mit den Feldern 95 und 98.
Rechnungslegung/Auswertungen Vorlauf/UStE-Zentrale Das Formular der UStE 2020 bleibt unverändert. Die Umsätze mit Steuersätzen von 16 % und 5 % werden in Zeile 45 „zu anderen Steuersätzen“ als Bemessungsgrundlage in Feld 155 und als Steuer in Feld 156 berücksichtigt. Bei innergemeinschaftlichen Erwerben erfolgt die Einsteuerung in Zeile 84 mit den Feldern 798 und 799.
Textverarbeitung/Anschreiben (Tabellenfelder) Bei dem Tabellenfeld „FELD_RTF_Debitorenforderungen“ wird die Spalte „IDX_Rechnungsbetrag“ nunmehr auch dann gefüllt, wenn die Forderungen noch nicht eingebucht sind.
Verfahren/Akte/Anlegen von Terminen Unter der Karteilasche „Log.“ (rechtes Detail) können neue Termine auch wieder mit „nächster“ angelegt werden.
Verfahren/Kosten/Berechnung/Gutachten minutengenau Die Erfassung von Tätigkeiten ist mit verschiedenen Steuersätzen (19 %, 16 %) möglich. Es können nun auch dann verschiedene Nettowerte für Tätigkeiten erfasst werden, wenn die Option „Minutengenaue Abrechnung“ gesetzt ist, allerdings ist dann die Option „Gesamtwert auf halbe Stunde aufrunden“ aus mathematischen Gründen gesperrt.
Vermögen/Debitoren/Einbuchen Debitorenforderungen mit Steuersätzen 16 % und 5 % können in die Buchhaltung eingebucht werden.
Vermögen/Debitoren/Besicherung und Vermögen/Vermögensgegenstände/

Besicherung: Kostenbeiträge

Bei der Zuordnung der Besicherung durch Absonderungsforderungen kann bei den Kostenbeiträgen auch ein Steuersatz von 16 Prozentpunkten verwendet werden.