Am 29.06.2020 wurde das zweite Corana-Steuerhilfegesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Bereits zum 01.07.2020 werden – begrenzt für ein halbes Jahr bis zum 31.12.2020 – der Regelsteuersatz von 19 auf 16 und der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozentpunkte vermindert.
Wir planen, Ihnen am 17.07.2020 ein Update winsolvenz.p4 10.7a zur Verfügung zu stellen.
Wie wird die Umsetzung aussehen?
- Es werden in insgesamt 11 Fällen Steuersätze entweder neu angelegt oder bestehende Steuersätze zeitlich begrenzt.
- Bei den bestehenden Standardkontenrahmen, die auf den SKR 03/04 Kontenrahmen basieren (auch SKR InsO Kontenrahmen) kommen neue Umsatzsteuersammel-, Vorsteuersammel-, Anzahlungs- und Skontikonten für die neuen Steuersätze hinzu. Konten mit Bezeichnungen „19 %“ werden in „19/16 %“, Konten mit Bezeichnungen „7 %“ werden in „7/5 %“ umbenannt.
- Die Buchungen der Vorläufe ab Juli 2020 werden durch das Update neu verarbeitet. Dabei wird sich der Steuersatz zukünftig nach dem Buchungsdatum oder – soweit vorhanden – nach dem abweichenden Leistungsdatum richten. Das gilt sowohl für BU-Schlüssel als auch für Automatikkonten AM, AV mit den Funktionszusätzen 001 (Regelsteuersatz) bzw. 002 (ermäßigter Steuersatz).
- Bei der Einbuchung aus den Verzeichnissen können auch die Werte 16 bzw. 5 Prozentpunkte verwendet werden.
- Die UStVA 2020 für die Monate Juli bis Dezember und die UStE 2020 bleiben unverändert. Die Einsteuerung der Umsätze mit 16 bzw. 5 Prozentpunkte geschieht unter den Kennzahlen „zu anderen Steuersätzen“.
- Weitere Erweiterungen betreffen die Umsatzsteuer auf Kostenbeiträge, die Berechnung des Gutachtens (nur minutengenaue Abrechnung) sowie die Auszahlung auf Tabellengläubiger (Anmeldungen von Forderungen mit 16/5 Prozentpunkte bei Hauptforderung bzw. 16 bei Kostenforderungen).
Was machen Sie bis zum Update?
Bitte buchen Sie im Zeitraum Juli im Dialogbuchen weiterhin mit den bisherigen BU Schlüsseln bzw. Kontenautomatikfunktionen für den Regelsteuersatz sowie den ermäßigten Steuersatz. Beachten Sie dabei, dass sich die Verarbeitung hinsichtlich dem Steuersatz zukünftig nach dem Beleg=Rechnungsdatum bzw. vorrangig nach dem abweichenden Leistungsdatum (soweit bei kreditorisch/debitorischen Buchungen vorhanden) und nicht mehr nach dem Vorlaufenddatum richtet.
Beispiele – Buchungen im Vorlauf Juli/2020
- Belegdatum* 1.7.2020, BU=3 -> 19 %, nach Update ->16 %
- Belegdatum* 1.7.2020, BU=2 -> 7 %, nach Update ->5 %
- Belegdatum* 30.06.2020, BU=3 -> 19 %, auch nach Update 19 %
- Belegdatum* 1.7.2020, Konto 4400 (00) bzw. 8400 (00) mit AM 80 001, -> 19%, nach Update ->16 %
(* auch abweichendes Leistungsdatum bei kreditorisch/debitorischen Buchungen, soweit vorhanden)
Hinweise:
- In den Verzeichnissen (Debitoren, Massegläubiger, Tabelle) können Sie auch 16 oder 5 Prozentpunkte eingeben.
- Wenn Sie im Vorlauf 7/2020 die BU-Schlüssel 5 oder 7 verwenden, so handelt es sich nach der Buchungsneuverarbeitung durch das Update um den „alten“ Steuersatz, also aus Sicht Juli dann 19 %.
Was funktioniert bis zum Update nicht?
- Die Umsatzsteuervoranmeldung Juli 2020 sowie die Umsatzsteuererklärung 2020, soweit es Umsätze im Zeitraum ab Juli gab. Die Umsatzsteuervoranmeldungen bis einschließlich Juni 2020 sowie Umsatzsteuererklärung 2020, soweit es im Juli keine Umsätze gab, sind davon nicht betroffen.
- Die Einbuchung aus dem Debitoren- oder Massegläubigerverzeichnis, wenn 16 oder 5 Prozentpunkte angeben sind. Möglich ist aber die Einbuchung, wenn Sie Automatikkonten für den Regelsteuersatz oder den verminderten Steuersatz verwendet. Dann werden diese Einbuchungen mit dem Update neu verarbeitet.
Beispiele für Automatikkonten
- Regelsteuersatz: 4400 (00), 8400 (00)
- Ermäßigter Steuersatz: 4300 (00), 8300 (00)