Wichtiger Hinweis Wichtig!

Bitte verwenden Sie beim Tabellenexport an das Gericht in EUWIN-Ländern weiterhin das itr-Format 1.000b, das Ihnen von Winsolvenz auch vorgeschlagen wird.

Verwenden Sie das neue itr-Format 1.000c ausschließlich nach Absprache mit dem Gericht.