Wichtiger Hinweis Wichtig!

Unerwünschte Änderung der Gerichts-PIN bei Winsolvenz 10.16.22

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

in der Winsolvenz-Version 10.16.22 kann es zu einer ungewünschten Änderung der Gerichts-PIN kommen. Wir wollen Ihnen hier kurz beschreiben, wie es dazu kommen kann und auch gleichzeitig einen Workaround anbieten:

Problembeschreibung:

Wenn die Adresse des Gerichts unter „Adressen und Beteiligte/Beteiligte“ im Nachgang bearbeitet und gespeichert wird, gibt es leider eine unerwünschte Änderung der PIN für das Gericht beim Gerichtszugang. Wir werden dies zur Version Winsolvenz.10.17 korrigieren.

Workaround:

Die Änderung der Gerichts-PIN geschieht nicht, wenn die Bearbeitung/ Speicherung unter „Verfahren/Akte“ – rechtes unteres Detail „Spez. Bet.“ (Spezielle Beteiligte) erfolgt. Sie können an dieser Stelle ebenfalls auch eine Referenzadresse kopieren oder die Verfahrensadresse des Gerichts als erfasstem Massegläubiger übernehmen.