Seit dem 24.01.2025 steht Ihnen die neue Winsolvenz Version 10.18 in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Inhalte dieser Version sind insbesondere:
Steuern: UStVA, ZM
Mit der aktuellen Version können Sie folgende Auswertungen erstellen:
- Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) für das Jahr 2025
- Zusammenfassende Meldung (ZM)* für das Jahr 2025
Die Anmeldungen und Erklärungen können Sie per ELSTER übertragen und elektronisch signieren.
Hinweis: Die unterjährige Umsatzsteuererklärung (UStE)* für das Jahr 2025 für elektronische Übermittlung mittels ELSTER können wir Ihnen leider erst mit einer Folgeversion von Winsolvenz zur Verfügung stellen, weil die notwendige ELSTER Version seitens der Finanzverwalter noch nicht verfügbar ist. In dieser Folgeversion wird auch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)* für das Jahr 2024 enthalten sein.
Kontenrahmen
Mit dieser Version stehen Ihnen die Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 des Jahres 2025 mit Kontenfunktionen und Kontenbezeichnungen zur Verfügung.
Außerdem werden die Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 der Jahre vor 2025 sowie die SKR-InsO Kontenrahmen* SKR04-InsO ab 2021 und ab 2012 sowie und SKR03-InsO ab 2021 und ab 2013 um die ab 2025 gültigen Kontenfunktionen und Kontenbezeichnungen im Bereich der IDB-Konten ergänzt.
Für die im letzten Jahr neu erschienenen SKR-InsO Kontenrahmen* SKR04-InsO ab 2024 und SKR03- InsO ab 2024 gibt es zusätzliche neue Konten sowie Kontenbezeichnungsänderungen nach den Empfehlungen des Fachausschuss SKR-InsO, der diese Kontenrahmen pflegt und fortentwickelt – siehe www.skrinso.de .
Unerlaubte Handlung: Neues Feld zur Differenzierung
Bei angemeldeten Forderungen aus unerlaubter Handlung können Sie die Art der unerlaubten Handlung gem. § 302 InsO über eine Auswahlmöglichkeit genauer differenzieren – die Art wird automatisch in die externe Bemerkung zur Forderung übernommen.
Die Art der unerlaubten Handlung kann zukünftig auch aus der GIS Anmeldung übernommen werden.
Weitere Änderungen
Die erhöhten Kappungsgrenzen für die Insolvenzgeldbescheinigung ab dem 01.01.2025 (erstmalig West gleich Ost) sowie der Basiszins ab dem 01.01.2025 sind im Programm hinterlegt.
* Digital oder Enterprise-Edition, mit der Classic-Edition ist das FIBU-Pro-Modul notwendig.