Bei einigen Gerichten in Rheinland-Pfalz (Neuwied, Betzdorf, Montabaur) werden derzeit Insolvenzkanzleien mit einem Standardanschreiben informiert und auf Besonderheiten bei der Schriftgutübergabe (Einzeldokumente, Name der Gläubiger im Titel) hingewiesen. Eine Rechtsverordnung für das Land gibt es aktuell noch nicht.
Bei den Gerichten in Rheinland-Pfalz ist Eureka-Winsolvenz im Einsatz und die Empfehlungen in dem Anschreiben weichen in einigen Details von denen in anderen Bundesländern ab:
- Ablage als Einzeldokumente
In dem Schreiben wird bei Verfahren mit weniger als 1000 Gläubigern verlangt, dass die Schriftgüter einzeln abgelegt werden. Dies würde also eine Vielzahl von Insolvenzverfahren betreffen. In Winsolvenz ist als Gerichtseinstellung bei BES-Schnittstelle grundsätzlich die Ablage als Sammel-PDF vorgesehen. Sie können unter Einstellungen/Gericht – Filterung nach „Bundeseinheitlicher Schnittstelle“ – Auswahl des entsprechenden Gerichts die Option „Sammel-PDF“ entfernen.
Bei Gerichtsexporten in Verfahren mit mehr als 1000 Gläubigern müssen Sie dann die Option für das „Sammel-PDF“ im Einzelfall wieder setzen.
- Angabe von Gläubigernamen und ggf. Vornamen im Titel
Ferner ist im Anschreiben vorgesehen, dass im Titel des Einzeldokuments für die Dokumente der Forderungsanmeldungen der Gläubiger Name, ggf. Vorname, angegeben werden sollen. Für die Bildung des Titels mittels Drag and Drop zu Tabellenforderungen gibt es bei dem aktuellen Programmstand von Winsolvenz aber keine Textmarken für Name und Vorname. Das Land Rheinland-Pfalz ist in der Fachgruppe für EUWIN vertreten. Nach Rücksprache mit den verantwortlichen Personen der Fachgruppe beruhte dieser Hinweis auf Beispielen des Pilotgerichts Bad Kreuznach und es war nicht bekannt, dass diese Anforderung für die Bildung des Titels von der Verwaltersoftware nicht automatisch erfüllt werden kann. Ein Zusatzaufwand für die einzelne Verschlagwortung der Einzeldokumente war nicht beabsichtigt. Bitte verwenden Sie wie bei anderen Gerichten/ anderen Bundesländern gewohnt die Textmarken für Rang und laufende Nummer der Tabelle.
- Übergabe von Tabellenauszügen mit Berichtigungen
Soweit Sie Tabellenauszüge mit Berichtigungen für das Gericht erstellen und an das Gericht übermitteln wollen, gibt es unter Gläubiger/Tabelle nach der Erstellung des Reports über „Archiv./ WEB-Dokument“ die Möglichkeit Einzeldokumente zu erzeugen und diese mittels Option „Ablage als Einzeldokumente pro laufender Nummer“ für die berichtigten Tabellenauszüge in Documents abzulegen mit Einstellung „Export um Gericht“ exportieren.