Informationen zu den kommenden Versionen winsolvenz.p4 10.3a sowie winsolvenz.p3 9.4a

ELSTER-Updates Mit den Versionen winsolvenz.p4 10.3a und winsolvenz.p3 9.4a, die Ende März/Anfang April erscheinen, werden Sie wie angekündigt folgende Steuererklärungen erstellen und per ELSTER (Elektronischer Steuer Erklärung) verschicken können: UStE 2019 (unterjährige Umsatzsteuer Jahreserklärung) EÜR 2018 (Amtliche Einnahme-Überschuss Rechnung) Beachten Sie bitte, dass mit den angekündigten Versionen die ELSTER-Mindestversion für die ERiC Komponenten auf die Version 29.x angehoben wird. Voraussichtlich ab Mitte April wird seitens der Finanzverwaltung diese Mindestversion verwendet werden und die Abgabe der Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen wird ab diesem Zeitpunkt nur noch mit dieser Version möglich sein. Das ELSTER Update kann nicht online aktualisiert werden, daher handelt es sich jeweils um obligatorische Versionen, wenn Sie in der Kanzlei Steuererklärungen abgeben und per ELSTER versenden. Brexit und Zusammenfassende Meldung (ZM) Aktuell ist wieder fraglich, wann es zu einem Brexit Großbritanniens kommen wird. Mit Vollzug eines harten Brexits kommen auch in der Insolvenzkanzlei einige Änderungen auf den Buchhalter zu, die bei der Erfassung der Buchungen berücksichtigt werden müssen Es liegen keine innergemeinschaftlichen Lieferungen eines inländischen Unternehmens nach Großbritannien mehr vor, die nach §§ 4 Nr. 1 b, 6a UStG umsatzsteuerfrei sind. Die Lieferungen können allerdings als Ausfuhrlieferungen nach §§ 4 Nr. 1 a, 6 UStG – mit den entsprechenden strengeren Nachweispflichten – umsatzsteuerfrei sein. Bei sonstigen Leistungen an britische Unternehmer kommt es regelmäßig zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren), so dass der britische Unternehmer die Steuer abführt.  Hier ist derzeit noch unklar, ob es nach Vollzug des Brexit bei Anwendung des Reverse Charge Verfahrens bleiben kann. Die Meldepflichten über die Zusammenfassende Meldung (ZM) werden jedenfalls entfallen, d.h. bei Übermittlung einer ZM mit dem Länderkürzel „GB“ nach einem harten Brexit ist eine Fehlermeldung im Protokoll von Seiten der Finanzverwaltung zu erwarten. Zur Vertiefung: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/brexit-was-aendert-sich-steuerrechtlich-fuer-unternehmen-3122-ausgangsumsaetze_idesk_PI11525_HI9507066.html https://www.deubner-steuern.de/themen/brexit/brexit-umsatzsteuer.html  

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DSGVO und winsolvenz.p4

Am 25.05.2018 tritt die DSGVO in Kraft. Diese bringt umfassende Anforderungen bei der künftigen Bearbeitung von personenbezogenen Daten mit sich. Zur Umsetzung der Anforderungen an die DSGVO bieten wir Ihnen für winsolvenz.p4 nachfolgend einige Informationen und Unterstützung an. Auftragsdatenverarbeitung mit STP Da wir im Rahmen der Durchführung unserer Verträge teils personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, hierzu die nach DSGVO erforderliche Auftragsdatenverarbeitung (Art. 28 DSGVO) mit dem Auftragnehmer (STP Informationstechnologie AG oder STP Portal GmbH) abzuschließen.

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