Bitte verwenden Sie beim Tabellenexport an das Gericht in EUWIN-Ländern weiterhin das itr-Format 1.000b, das Ihnen von Winsolvenz auch vorgeschlagen wird. Verwenden Sie das neue itr-Format 1.000c ausschließlich nach Absprache mit dem Gericht.
weiter...Winsolvenz 10.15 What’s New
Seit Freitag, den 26.01.2024, steht Ihnen Winsolvenz in der Version 10.15 im Downloadbereich zur Verfügung. Damit Sie die Neuerungen gut nutzen können, finden Sie nachstehend eine Beschreibung der Neuerungen.
weiter...stp.one releast den Creditor Hub What’s New
Der Creditor Hub wurde speziell entwickelt, um Gläubigern mit einer Vielzahl von Forderungen (Großgläubiger) die Digitalisierung von Forderungsanmeldungen zu erleichtern. Er integriert sich nahtlos in die bestehenden IT-Systeme von Banken, Versicherungen und anderen Institutionen. Sie müssen nichts weiter tun, außer die Einstellungen in Ihrem GIS Cockpit zu aktivieren. Wir übernehmen beim Creditor Hub den Vertrieb und die datenschutzkonforme Vertragsgestaltung! Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.stp.one/de/blog/digitalisierung-der-forderungsanmeldung
weiter...winsolvenz.p4 10.14 – Video abrufbar What’s New
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie das What’s New Video zu winsolvenz.p4 10.14: Hier gehts zum Video
weiter...winsolvenz.p4 10.14 What’s New
Seit Mittwoch, den 25.10.2023, steht Ihnen winsolvenz.p4 in der Version 10.14 im Downloadbereich zur Verfügung. Damit Sie die Neuerungen gut nutzen können, finden Sie nachstehend eine Beschreibung der Neuerungen. Einige der neuen Inhalte im Überblick: Verfahrenskosten – Gerichtskostenberechnung Bei den Gerichtskosten können Sie die Gebührentatbestände für eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens vor und ab dem Prüfungstermin für eine Reduzierung der Gerichtskosten in der Berechnung verwenden.
weiter...Schuldnerkommunikation – endlich einfach mit InsO-Up What’s New
Erfahren Sie mehr zu InsO-Up unter: https://www.stp.one/work-smarter/ Die Kommunikation zwischen Verwalter und Schuldner in einem Privatinsolvenzverfahren kann für beide Seiten nervenaufreibend sein. Doch mühsam, ineffektiv und manuell war gestern. Mit InsO-Up heben wir die Schuldnerkommunikation auf ein neues Level! Geben Sie Schuldnern eine App an die Hand, die diese automatisiert an wichtige Termine erinnert, Dokumente digitalisiert und so die Kommunikation erleichtert. Dadurch vereinfachen Sie Ihre Insolvenzverfahren enorm und ersparen Sie sich den gesamten Papierprozess.
weiter...LEXolution.DMS 8.0 Service Pack 1 jetzt verfügbar
LEXolution.DMS 8.0 mit dem Service Pack 1 ist jetzt wieder verfügbar. Das Bearbeitungsverzeichnis lässt sich nun konfigurieren und zentralisieren, sodass auch bei Profilsynchronisationen keine Synchronisationskonflikte mehr entstehen. Außerdem läuft das Word-Addin stabiler.
Eine vollständige Liste aller Neuerungen finden Sie in den Release Notes.
In unserem neuen „What’s new“-Video zeigen wir Ihnen im Detail, wie LEXolution.DMS 8.0 SP1 Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützt und das Arbeiten mit Dokumenten vereinfacht.
weiter...winsolvenz.p4 10.13a What’s New
Seit Dienstag, den 16.05.2023, steht Ihnen winsolvenz.p4 in der Version 10.13a im Downloadbereich zur Verfügung.
Damit Sie die Neuerungen gut nutzen können, bieten wir Ihnen zusätzlich zu der nachstehenden Beschreibung der Neuerungen wieder ein kostenfreies What’s New Video an, das Ihnen die Änderungen der neuen Version vorstellt.
weiter...LegalTech:Days – Save the Date
Sichern Sie sich vorab eines der limitierten Tickets und erleben Sie mit uns einen besonderen Tag mit vielen spannenden Vorträgen in persönlicher Atmosphäre!
Mehr Infos unter: https://www.stp.one/legaltech-days/
weiter...Insolvenzstatistikmeldungen – Hinweis der Landesämter: Keine Änderung bei Nutzung des StatistikGateways notwendig
Die Landesämter für Statistik versenden aktuell Schreiben an Insolvenzverwalterkanzleien mit dem Hinweis, dass eine Migration des Meldeverfahrens nach Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Dabei werden teilweise auch Zugangsdaten zur Anmeldung am Amt-eigenen IDEV-System versendet. Sollten Sie die Insolvenzstatistik-Meldungen elektronisch über WINSOLVENZ erzeugen und über den StatistikGateway versenden, ist KEINE Änderung notwendig. Dieses Verfahren über die eSTATISTIK.core Schnittstelle wird weiterhin von den Statistikämtern unterstützt. Sie müssen daher auch die vom Amt versendeten Zugangsdaten NICHT nutzen.
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