Bei einigen Gerichten in Rheinland-Pfalz (Neuwied, Betzdorf, Montabaur) werden derzeit Insolvenzkanzleien mit einem Standardanschreiben informiert und auf Besonderheiten bei der Schriftgutübergabe (Einzeldokumente, Name der Gläubiger im Titel) hingewiesen. Eine Rechtsverordnung für das Land gibt es aktuell noch nicht. Bei den Gerichten in Rheinland-Pfalz ist Eureka-Winsolvenz im Einsatz und die Empfehlungen in dem Anschreiben weichen in einigen Details von denen in anderen Bundesländern ab:
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