Ihr virtueller STP Messestand zum 17. Deutschen Insolvenzrechtstag

Leider können wir uns nicht auf dem 17. Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin persönlich treffen, um Sie in gewohnter Form über unsere Lösungen auf den neuesten Stand zu bringen. Dennoch wollen wir Ihnen die Möglichkeit bieten, Sie zu Themen wie Digitalem Arbeiten, Gläubigerkommunikation oder Input Management umfassend zu informieren. Hierdurch wollen auch wir unseren Beitrag leisten, Ihre Kanzlei in der aktuellen Situation auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Ein weiteres Highlight im Rahmen unseres virtuellen Messestandes wartet am Glücksrad auf Sie. Unter allen aktiven Besuchern werden tolle Preise verlost! Mit etwas Glück landet unser neues STP-Kuscheltier, Glücksschwein „Frederick“, bald auf Ihrem Schreibtisch. Oder Sie ziehen den Hauptpreis und gewinnen eine web-Akademie Lizenz für Ihre Kanzlei. Zum virtuellen Messestand

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Wussten Sie, dass wir Sie auch bei Ihrer insolvenzrechtlichen Buchhaltung unterstützen können?

Erstellung insolvenzrechtlicher Buchhaltung in Ihren Insolvenz-und Sanierungsverfahren Wir unterstützen unsere Kunden erfolgreich bei der Buchung ihrer Verfahren in jeder Phase und in jedem Zustand bis hin zur Abschlussreife. Hierzu buchen wir GOI-konform direkt auf Ihrem System, sodass Sie den Fortschritt unserer Arbeitsergebnisse jederzeit verfolgen können. Wir erstellen außerdem Umsatzsteuervoranmeldungen und prüfen auf Wunsch Ihre Schlussrechnungslegung. Mit unserem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten wir – auch bei personellen Engpässen – flexible Einsatzszenarien. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf! Auch in anderen Bereichen sind wir für Sie da. Unsere gesamten Leistungen und weitere Informationen finden Sie unter: www.stp-solution.de oder wenden Sie sich direkt an unseren Sales Manager Thorsten Jüterbock. thorsten.jueterbock@stp-solution.de +49 172 7280354

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Hinweis: Leider enthält die Version 10.5 folgenden Fehler

Leider enthält die Version 10.5.53 einen Fehler, der dazu führen kann, dass Forderungen in seltenen Fällen nach einer Rückbuchung aus der Buchhaltung in das Debitoren- oder Massegläubigerverzeichnis doppelt erscheinen. Er kann dann auftreten, wenn die in Belegfeld 1 erfasste Rechnungsnummer im Dialog Buchen in der Klein-/ Großschreibung von der Rechnungsnummer in den Verzeichnissen abweicht (z.B. statt „1a“/ „1A“). Wir haben daher den Download der 10.5.53 vorübergehend gesperrt und arbeiten an einer neuen Version der 10.5, die wir Ihnen möglichst kurzfristig zur Verfügung stellen werden. Falls Sie die Version 10.5.53 bereits im Einsatz haben, sollten Sie bis zum Update auf die neue Version bzw. alternativ Einspielen einer dll auf die Rückbuchung verzichten. Bitte kontrollieren Sie darüber hinaus, ob Rechnungen durch vorangegangene Rückbuchungen im Verzeichnis doppelt vorhanden sind und löschen diese gegebenenfalls einmal. Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

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Hinweis: Leider enthält die Version 10.4 folgende Fehler, die mit Version 10.5 behoben werden

Vermögen/Debitoren: Die Reports „Debitorenliste Aufgabe zur Post (Quer)“ (3502 und 3503) zeigen leider beim Aufruf einen Fehler an. Ebenso verhält es sich bei Aufruf der Reports „Gläubigerliste Kurz mit Aufgabe zur Post (Quer)“ (3500 und 3501), aufgerufen aus Adressen u. Beteiligte/Beteiligte. Workaround: Bitte erstellen Sie wie gewohnt Ihr Anschreiben und rufen Sie dann aus Textverarbeitung/Korrespondenz-Anschreiben für das Anschreiben den Report „Empfängerliste Aufgabe zur Post“ (3504) auf. Die Reports „Gläubigerliste Kurz mit Aufgabe zur Post (Quer)“ (3500 und 3501), aufgerufen aus Gläubiger/Tabelle, funktionieren ebenfalls fehlerfrei. Eine abschließende Behebung des Fehlers erfolgt mit der kommenden Version 10.5 von winsolvenz.p4 , die voraussichtlich Mitte November veröffentlicht werden wird. Textverarbeitung/Korrespondenz-Anschreiben: Wenn Sie ein Anschreiben löschen, zu dem es Logbucheinträge gibt, wird eine Fehlermeldung angezeigt. Workaround: Löschen Sie bitte zunächst die Logbucheinträge und danach das Anschreiben. Auch diesen Fehler beheben wir mit der Version 10.5, (voraussichtlich Mitte November). Bei Monitoren mit 3K/4K Bildschirmauflösung kann es zu einer verschobenen Darstellung im integrierten Browser (z.B. Core Desk) mit schwarzen Rändern kommen. Hierzu gibt es einen Patch, den unser Support bereithält.

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Datenschutz in Insolvenz- und Rechtsanwaltskanzleien

In unserem Seminar am 03.07.2019 in Karlsruhe geben wir Antworten auf branchentypische Fragen, die sich aus datenschutzrechtlichen Anforderungen ergeben. Wir behandeln neben akueller Rechtsprechung typische Umsetzungprobleme, Datenschutz im insolvenzschuldnerischen Unternehmen sowie Lösungen zum Nachweis der Rechenschaftspflicht. Folgende Themen werden in dem Seminar behandelt: Aktuelle Rechtsprechung zu den Themen Betroffenenrechte, Abmahnung, Bußgelder Umsetzung der Grundsätze der DSGVO in der Praxis, Beispiele: Transparenz: Wen muss ich wie informieren? Zweckbindung: Was heißt das für Berichterstattung und andere Praxisfragen? Datenminimierung: Wie sieht ein sinnvolles und praktikables Löschkonzept aus? Integrität und Vertraulichkeit: Wann, wie und warum sind Verschlüsselungstechnicken anzuwenden? Datenschutz im Insolvenzverfahren: Do‘s und Dont’s im Handling von Datenschutzrisiken Rechenschaftspflicht: Datenschutzaudits zum Nachweis der Rechenschaftspflicht Überwachung von Auftragsverarbeitern: Pflichten und praktische Umsetzung Auskunft und andere Betroffenenrechte: Handhabung in der Praxis Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (dataprotection by design / default): was heißt das für die Umsetzung?   Das Seminar ist geeigent die fortgesetzte Fachkunde nachzuweisen. Anmeldung hier. Bei Fragen melden Sie sich gerne unter +49 721 828 15-0 oder schreiben Sie uns an: event@stp-online.de

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Die STP Akademie

Durch die STP-Akademie können Sie und Ihre Mitarbeiter bequem, einfach und kosteneffizient von sehr praktisch orientierten Schulungen in Ihrer Umgebung profitieren. Im ersten Halbjahr wird die STP-Akademie noch in Frankfurt stattfinden. Über die Termine im 2. Halbjahr werden wir Sie in Kürze informieren. Schulungsinhalte der STP-Akademie: Frankfurt 04. – 07.06.2019 winsolvenz für Fortgeschrittene (2 Tage) Informieren Sie sich jetzt über unsere exklusiven Veranstaltungen und melden Sie sich direkt hier an. Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an event@stp-online.de wenden.   Herzliche Grüße Ihre STP Informationstechnologie AG

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Informationen zur Abkündigung der Microsoft SQL Server 2008

Hiermit möchten wir Sie über die kommenden Abkündigungen folgender Microsoft Plattformen informieren, was dies für Sie bedeutet und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben. Abkündigung folgender Microsoft Plattformen: Produkt Ende des Supports Microsoft SQL Server 2008 9. Juli 2019 Microsoft SQL Server 2008 R2 SQL Server 2016 Service Pack 1 (hier betrifft es nur das Service Pack) Microsoft Windows 7 14. Januar 2020 Eine umfassende Liste mit Plattformen, die von Microsoft 2019 abgekündigt werden, finden Sie hier: https://support.microsoft.com/de-de/help/4316957/products-reaching-end-of-support-for-2019 Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte nicht mehr auf den von Microsoft abgekündigten Plattformen getestet werden und wir dadurch auch keinen Support mehr anbieten können. Gerne beraten und unterstütze wir Sie bei diesen Themen. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail marketing@stp-online.de Unsere Beratung und Unterstützung, wenn Sie ein SQL Server 2008 / R2 einsetzen Damit Sie insbesondere bei der Umstellung auf einen neuen SQL Server wissen, welche Unterschiede es bei Lizenzen oder der Beschaffung gibt, haben wir hierzu eine Übersicht für Sie hier hinterlegt. Sollten Sie über ein sog. Upgrade-Recht Ihrer SQL Lizenzen verfügen, können Sie einfach auf eine neuere SQL Version umsteigen. Sollten Sie über kein Upgrade-Recht verfügen, müssen Sie neue SQL Lizenzen erwerben, um unsere Software weiter nutzen zu können. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne beim Update Ihrer IT Infrastruktur und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Umstieg auf eine neue MS SQL Server Version. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach per E-Mail marketing@stp-online.de oder rufen Sie uns unter an +49 721 828 15-218 an.   Herzliche Grüße Ihre STP Informationstechnologie AG

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Informationen zu den kommenden Versionen winsolvenz.p4 10.3a sowie winsolvenz.p3 9.4a

ELSTER-Updates Mit den Versionen winsolvenz.p4 10.3a und winsolvenz.p3 9.4a, die Ende März/Anfang April erscheinen, werden Sie wie angekündigt folgende Steuererklärungen erstellen und per ELSTER (Elektronischer Steuer Erklärung) verschicken können: UStE 2019 (unterjährige Umsatzsteuer Jahreserklärung) EÜR 2018 (Amtliche Einnahme-Überschuss Rechnung) Beachten Sie bitte, dass mit den angekündigten Versionen die ELSTER-Mindestversion für die ERiC Komponenten auf die Version 29.x angehoben wird. Voraussichtlich ab Mitte April wird seitens der Finanzverwaltung diese Mindestversion verwendet werden und die Abgabe der Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen wird ab diesem Zeitpunkt nur noch mit dieser Version möglich sein. Das ELSTER Update kann nicht online aktualisiert werden, daher handelt es sich jeweils um obligatorische Versionen, wenn Sie in der Kanzlei Steuererklärungen abgeben und per ELSTER versenden. Brexit und Zusammenfassende Meldung (ZM) Aktuell ist wieder fraglich, wann es zu einem Brexit Großbritanniens kommen wird. Mit Vollzug eines harten Brexits kommen auch in der Insolvenzkanzlei einige Änderungen auf den Buchhalter zu, die bei der Erfassung der Buchungen berücksichtigt werden müssen Es liegen keine innergemeinschaftlichen Lieferungen eines inländischen Unternehmens nach Großbritannien mehr vor, die nach §§ 4 Nr. 1 b, 6a UStG umsatzsteuerfrei sind. Die Lieferungen können allerdings als Ausfuhrlieferungen nach §§ 4 Nr. 1 a, 6 UStG – mit den entsprechenden strengeren Nachweispflichten – umsatzsteuerfrei sein. Bei sonstigen Leistungen an britische Unternehmer kommt es regelmäßig zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren), so dass der britische Unternehmer die Steuer abführt.  Hier ist derzeit noch unklar, ob es nach Vollzug des Brexit bei Anwendung des Reverse Charge Verfahrens bleiben kann. Die Meldepflichten über die Zusammenfassende Meldung (ZM) werden jedenfalls entfallen, d.h. bei Übermittlung einer ZM mit dem Länderkürzel „GB“ nach einem harten Brexit ist eine Fehlermeldung im Protokoll von Seiten der Finanzverwaltung zu erwarten. Zur Vertiefung: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/brexit-was-aendert-sich-steuerrechtlich-fuer-unternehmen-3122-ausgangsumsaetze_idesk_PI11525_HI9507066.html https://www.deubner-steuern.de/themen/brexit/brexit-umsatzsteuer.html  

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DSGVO und winsolvenz.p4

Am 25.05.2018 tritt die DSGVO in Kraft. Diese bringt umfassende Anforderungen bei der künftigen Bearbeitung von personenbezogenen Daten mit sich. Zur Umsetzung der Anforderungen an die DSGVO bieten wir Ihnen für winsolvenz.p4 nachfolgend einige Informationen und Unterstützung an. Auftragsdatenverarbeitung mit STP Da wir im Rahmen der Durchführung unserer Verträge teils personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, hierzu die nach DSGVO erforderliche Auftragsdatenverarbeitung (Art. 28 DSGVO) mit dem Auftragnehmer (STP Informationstechnologie AG oder STP Portal GmbH) abzuschließen.

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