In Winsolvenz werden drei Standardtexte für die genauere Bezeichnung der unerlaubten Handlung im Sinne von § 174 II InsO ausgeliefert. Die Standardtexte werden verwendet, wenn ein Tabellenauszug erstellt wird und in Winsolvenz unter Gläubiger/Tabelle/Anmeldung bei Setzen der Option „Unerlaubte Handlung“ eine der drei Optionen ausgewählt wird. Der Text wird dann als Präfix bei der externen Bemerkung zur Forderung eingesteuert, da es bei den drei vordefinierten Gerichtsschnittstellen kein vorgesehenes spezielleres Datenfeld für die Unterscheidung der unerlaubten Handlung gibt. Bei Bedarf können Sie die Standardtexte in der Kanzlei erweitern. Dafür ist die Anmeldung mit einer Administrator Berechtigung erforderlich (Benutzerrollen „Administrator“ oder „Administrator (ohne Verfahren Löschen) erforderlich. Bei der Bearbeitung der angemeldeten Forderung können Sie dann die externe Bemerkung zur einzelnen Forderung im Einzelfall weiter ergänzen. Beachten Sie, dass der Text durch die Gerichtsschnittstellen auf 255 Zeichen maximal begrenzt ist (die Anzahl der verwendeten Zeichen wird Ihnen angezeigt.
weiter...Winsolvenz 11.4 Wichtige Neuerung / Pflichtupdates
Die neue Winsolvenz Version 11.4 steht Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass folgende Programme gemeinsam mit diesem Update aktualisiert werden müssen: STP.CommonServices: Neue Minimal Version 1.6.530.0 STP.UserManagement: Neue Minimal Version 1.7.506.0 STP.OnPremise.Connector: Neue Minimal Version 1.6.35.0 Bitte beachten Sie insoweit unseren Downloadbereich. Inhalte der neuen Winsolvenz-Version sind insbesondere:
weiter...Patch 11.3.7.2 behebt Fehler bei SEPA-Überweisung in Winsolvenz Version 11.3.7 Wichtig!
Es gab leider einen Fehler bei der SEPA-Überweisung bei (Rechnungslegung/EZV/Überweisungen), der bei der Funktion „SEPA erzeugen“ auftritt, wenn im Feld des Begünstigten (Name, Vorname des Zahlungsempfängers) bereits die zulässigen 70 Zeichen ausnutzt werden und mindestes ein Sonderzeichen (Umlaute „ÄÖÜäöü“, „ß“ oder „&“) enthalten ist.
weiter...Schriftgutübergabe für Gerichte in Rheinland-Pfalz Wichtig!
Bei einigen Gerichten in Rheinland-Pfalz (Neuwied, Betzdorf, Montabaur) werden derzeit Insolvenzkanzleien mit einem Standardanschreiben informiert und auf Besonderheiten bei der Schriftgutübergabe (Einzeldokumente, Name der Gläubiger im Titel) hingewiesen. Eine Rechtsverordnung für das Land gibt es aktuell noch nicht. Bei den Gerichten in Rheinland-Pfalz ist Eureka-Winsolvenz im Einsatz und die Empfehlungen in dem Anschreiben weichen in einigen Details von denen in anderen Bundesländern ab:
weiter...Neues CAMT Format wird bereits unterstützt Wichtig!
Viele Banken informieren derzeit ihre Kunden über die Umstellung des CAMT-Formates von CAMT.053.001.02 auf CAMT.053.001.08. Winsolvenz unterstützt das neuere Format für Kontoauszüge bereits seit längerer Zeit – eine Umstellung im Programm ist nicht erforderlich. Das neuere Format wird beim Einlesen von Kontoauszügen automatisch erkannt.
weiter...stp.one releast den Creditor Hub What’s New
Der Creditor Hub wurde speziell entwickelt, um Gläubigern mit einer Vielzahl von Forderungen (Großgläubiger) die Digitalisierung von Forderungsanmeldungen zu erleichtern. Er integriert sich nahtlos in die bestehenden IT-Systeme von Banken, Versicherungen und anderen Institutionen. Sie müssen nichts weiter tun, außer die Einstellungen in Ihrem GIS Cockpit zu aktivieren. Wir übernehmen beim Creditor Hub den Vertrieb und die datenschutzkonforme Vertragsgestaltung! Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.stp.one/de/blog/digitalisierung-der-forderungsanmeldung
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