Wichtiger Hinweis Wichtig!

Unerwünschte Änderung der Gerichts-PIN bei Winsolvenz 10.16.22 Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden, in der Winsolvenz-Version 10.16.22 kann es zu einer ungewünschten Änderung der Gerichts-PIN kommen. Wir wollen Ihnen hier kurz beschreiben, wie es dazu kommen kann und auch gleichzeitig einen Workaround anbieten: Problembeschreibung: Wenn die Adresse des Gerichts unter „Adressen und Beteiligte/Beteiligte“ im Nachgang bearbeitet und gespeichert wird, gibt es leider eine unerwünschte Änderung der PIN für das Gericht beim Gerichtszugang. Wir werden dies zur Version Winsolvenz.10.17 korrigieren. Workaround: Die Änderung der Gerichts-PIN geschieht nicht, wenn die Bearbeitung/ Speicherung unter „Verfahren/Akte“ – rechtes unteres Detail „Spez. Bet.“ (Spezielle Beteiligte) erfolgt. Sie können an dieser Stelle ebenfalls auch eine Referenzadresse kopieren oder die Verfahrensadresse des Gerichts als erfasstem Massegläubiger übernehmen.

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Insolvenzstatistikmeldungen – Hinweis der Landesämter: Keine Änderung bei Nutzung des StatistikGateways notwendig

Die Landesämter für Statistik versenden aktuell Schreiben an Insolvenzverwalterkanzleien mit dem Hinweis, dass eine Migration des Meldeverfahrens nach Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Dabei werden teilweise auch Zugangsdaten zur Anmeldung am Amt-eigenen IDEV-System versendet. Sollten Sie die Insolvenzstatistik-Meldungen elektronisch über WINSOLVENZ erzeugen und über den StatistikGateway versenden, ist KEINE Änderung notwendig. Dieses Verfahren über die eSTATISTIK.core Schnittstelle wird weiterhin von den Statistikämtern unterstützt. Sie müssen daher auch die vom Amt versendeten Zugangsdaten NICHT nutzen.

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