Insolvenzstatistikmeldungen – Hinweis der Landesämter: Keine Änderung bei Nutzung des StatistikGateways notwendig

Die Landesämter für Statistik versenden aktuell Schreiben an Insolvenzverwalterkanzleien mit dem Hinweis, dass eine Migration des Meldeverfahrens nach Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Dabei werden teilweise auch Zugangsdaten zur Anmeldung am Amt-eigenen IDEV-System versendet. Sollten Sie die Insolvenzstatistik-Meldungen elektronisch über WINSOLVENZ erzeugen und über den StatistikGateway versenden, ist KEINE Änderung notwendig. Dieses Verfahren über die eSTATISTIK.core Schnittstelle wird weiterhin von den Statistikämtern unterstützt. Sie müssen daher auch die vom Amt versendeten Zugangsdaten NICHT nutzen.

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GIS 4.0 – neues Update verfügbar! Update

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass eine neue Version unseres GIS 4.0 Cockpits veröffentlicht wurde. Diese Version 4.7.6 enthält zahlreiche Bugfixes, die auf Ihrem Feedback und Ihren Anregungen basieren.

Dank zahlreicher Verbesserungen wird die Leistung und Zuverlässigkeit von GIS 4.0 erheblich optimiert. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die neue Version so schnell wie möglich zu installieren. Den Link zum Setup finden Sie im Newsletter oder über den GIS Cockpit store.

Das GIS Update ist ab der Version 10.12.43 von winsolvenz.p4 freigegeben.

Finden Sie hier Details zu neuen Funktionen und Verbesserungen:

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STP web-Akademie

Sie haben Fragen oder Auffrischungsbedarf zu bestimmten Themen? Kein Problem, melden Sie sich direkt über die Links zu unseren Online Schulungen an. Für Kanzleien mit Flatrate sogar kostenlos! 21.04.2022: 09:00 – 11:00 Insolvenzrechtliche Buchführung Teil 1 21.04.2022: 12:00 – 14:00 Vergütungsberechnung 21.04.2022: 15:00 – 17:00 Textverarbeitung

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Elektronisches Gläubigerinformationssystem: die Änderungen des § 5 Abs. 5 InsO

Mit dem Inkrafttreten des SanInsFoG zum 01.01.2021 ist der Einsatz eines elektronischen Gläubigerinformationssystem verpflichtend, siehe § 5 Abs. 5 InsO. Es gibt bereits erste Insolvenzgerichte, die den Einsatz eines konformen elektronischen Gläubigerinformationssystem bei Ihren Insolvenzverwaltern abfragen. Dafür stellen wir jedem GIS-4.0-Kunden automatisch eine kanzleiindividuelle Konformitätserklärung im PDF-Format aus, die für die Vorlage vor Gericht verwendet werden kann. Auf Wunsch erhalten Sie als GIS-4.0-Kunde die Konformitätserklärung gerne auch als Print. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

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