Elektronische Niederlegung der Tabelle WICHTIG

Viele Insolvenzgerichte starten mittlerweile mit der elektronischen Akte und fordern von Insolvenzverwalterinnen und -verwaltern Dokumente elektronisch per beA / EGVP an. Hierzu zählen mittlerweile viele Gerichte aus NRW. Mit der winsolvenz.p4 Digital Edition können Sie die geforderte elektronische Niederlegung der Tabelle samt XJustiz-Verknüpfungsinformationen einfach und ohne Aufwände durchführen. Wie? Dies haben wir Ihnen im folgenden kurzen Video dargestellt.

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winsolvenz.p4 10.10 im Downloadbereich verfügbar

Ab dem 15.12. steht Ihnen winsolvenz.p4 in der Version 10.10 im Downloadbereich zur Verfügung. Damit Sie die Neuerungen gut nutzen können, bieten wir Ihnen wieder, zusätzlich zur Beschreibung der Neuerungen im Newsletter, kostenfreie „What´s new“-Online-Sessions an, die insbesondere auf die Funktionsweise und den Nutzen der neuen Features eingehen. Durchgeführt werden die Online-Sessions von praxiserfahrenen STP Trainern.

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Der ERV – er kommt!

Am 01.01.2022 tritt die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in Kraft. Ab diesem Moment sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gem. § 130 d ZPO n.F. verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch bspw. über das beA zu übermitteln. Gem. § 4 InsO trifft diese Verpflichtung auch Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, die Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte sind.

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Anwendertreffen WINSOLVENZ am 22.09. – Jetzt anmelden!

Unter dem Motto „What’s new and what’s next“ findet im September unser virtuelles STP-Anwendertreffen statt. Wie im letzten Jahr wird das Anwendertreffen aufgrund der andauernden Pandemie-Lage leider wieder nur virtuell stattfinden. Traditionell informieren wir unsere Kunden über die STP-Produktstrategie (Welche Inhalte und Funktionen können in den nächsten Versionen erwartet werde)  – um im Anschluss daran in verschiedenen Themenboards in einen gemeinsamen Austausch zu treten. Melden Sie sich kostenfrei zu unserem virtuellen Anwendertreffen am 22. September 2021, 09:00 bis ca. 12:30 Uhr, an. Wir freuen uns auf Sie. Anmeldung

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Dienstleistungen im Insolvenzverfahren

Engpässe durch Krankenstand, Elternzeit oder hohes Arbeitsaufkommen? Benötigen Sie kurzfristig Unterstützung? Wir verfügen über erfahrene ausgebildete Insolvenzsachbearbeiter und Buchhalter. Mit unserem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten wir flexible Einsatzszenarien. Mehr Informationen?   

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Problem bei der Zuordnung der Umsatzart „Innergemeinschaftliche Lieferung“ in Zusammenfassender Meldung (ZM) 2021

Kunden hatten uns einen Fehler gemeldet, wenn die Umsatzart über die Buchhaltung gebucht wurde (manuelle Einträge sind nicht betroffen). Die Buchung wird zwar in der ZM ausgewiesen, in „Spalte 3“ aber die Umsatzart „Sonstige Leistung“ vorgegeben. Bitte kontrollieren Sie, ob sie diese Umsatzart gebucht haben. In der ZM können Sie über „Daten bearbeiten“ die Umsatzart manuell ändern und die (ggf. korrigierte) ZM per ELSTER verschicken.

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