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06.02.2026 – 11:00 – 13:00 Uhr
Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 1

06.02.2026 – 14:00 – 16:00 Uhr
Basiswissen und Verfahrensanlage

11.02.2026 – 09:00 – 11:00 Uhr
Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 1

11.02.2026 – 12:00 – 14:00 Uhr
Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 2

11.02.2026 – 15:00 – 17:00 Uhr
Insolvenzrechtliche Buchführung – Teil 3

 

 

 

 

 

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Erweiterung bei Standardtexten für die Arten der unerlaubten Handlung i.S.v. § 174 II InsO Wichtiger Hinweis

In Winsolvenz werden drei Standardtexte für die genauere Bezeichnung der unerlaubten Handlung im Sinne von § 174 II InsO ausgeliefert. Die Standardtexte werden verwendet, wenn ein Tabellenauszug erstellt wird und in Winsolvenz unter Gläubiger/Tabelle/Anmeldung bei Setzen der Option „Unerlaubte Handlung“ eine der drei Optionen ausgewählt wird.  Der Text wird dann als Präfix bei der externen Bemerkung zur Forderung eingesteuert, da es bei den drei vordefinierten Gerichtsschnittstellen kein vorgesehenes spezielleres Datenfeld für die Unterscheidung der unerlaubten Handlung gibt.  Bei Bedarf können Sie die Standardtexte in der Kanzlei erweitern. Dafür ist die Anmeldung mit einer Administrator Berechtigung erforderlich (Benutzerrollen „Administrator“ oder „Administrator (ohne Verfahren Löschen) erforderlich.  Bei der Bearbeitung der angemeldeten Forderung können Sie dann die externe Bemerkung zur einzelnen Forderung im Einzelfall weiter ergänzen. Beachten Sie, dass der Text durch die Gerichtsschnittstellen auf 255 Zeichen maximal begrenzt ist (die Anzahl der verwendeten Zeichen wird Ihnen angezeigt.   

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Schriftgutübergabe für Gerichte in Rheinland-Pfalz Wichtig!

Bei einigen Gerichten in Rheinland-Pfalz (Neuwied, Betzdorf, Montabaur) werden derzeit Insolvenzkanzleien mit einem Standardanschreiben informiert und auf Besonderheiten bei der Schriftgutübergabe (Einzeldokumente, Name der Gläubiger im Titel) hingewiesen. Eine Rechtsverordnung für das Land gibt es aktuell noch nicht.  Bei den Gerichten in Rheinland-Pfalz ist Eureka-Winsolvenz im Einsatz und die Empfehlungen in dem Anschreiben weichen in einigen Details von denen in anderen Bundesländern ab: 

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stp.one releast den Creditor Hub What’s New

Der Creditor Hub wurde speziell entwickelt, um Gläubigern mit einer Vielzahl von Forderungen (Großgläubiger) die Digitalisierung von Forderungsanmeldungen zu erleichtern. Er integriert sich nahtlos in die bestehenden IT-Systeme von Banken, Versicherungen und anderen Institutionen. Sie müssen nichts weiter tun, außer die Einstellungen in Ihrem GIS Cockpit zu aktivieren. Wir übernehmen beim Creditor Hub den Vertrieb und die datenschutzkonforme Vertragsgestaltung! Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.stp.one/de/blog/digitalisierung-der-forderungsanmeldung    

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